Hanses/ Paul: Bund soll nach § 175 Strafgesetzbuch verurteilte Homosexuelle rehabilitieren

Antrag im Bundesrat

Portrait Josefine Paul

„Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung dazu auf, die nach dem Jahr 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten, zu rehabilitieren und zu unterstützen. Nordrhein-Westfalen unterstützt diesen Antrag. Wir verlangen von der Bundesregierung, dass homosexuelle Männer, die aufgrund des alten § 175 Strafgesetzbuch, der in der Nazizeit verschärft wurde und der bis 1994 in Kraft war, verurteilt wurden, entschädigt werden. Zwar wurden die „175er Opfer“ aus der NS-Zeit entschädigt, eine Auseinandersetzung mit dem darüber hinaus in der BRD entstandenen Unrecht findet bislang aber nur unzureichend statt. Und das, obwohl der Deutsche Bundestag bereits im Dezember 2000 die Verschärfung des § 175 Reichsstrafgesetzbuch im Jahr 1935 als Ausdruck nationalsozialistischen Gedankengutes anerkannt und betont hat, dass die nach dem Jahr 1945 weiter bestehende Strafandrohung eine Verletzung der Menschenwürde homosexueller Menschen darstellte. Die Bundesregierung erhält jetzt die Chance die gesellschaftliche Rehabilitierung der Betroffenen vorzunehmen und die strafrechtliche Verfolgung der homosexuellen Männer und die damit verbundene gesellschaftliche Ächtung aufzuarbeiten und wiedergutzumachen. Wir hoffen sehr, dass der Bund diese Chance nutzt.“