Hanses/Erwin: OVG bestätigt Vorgehen des Justizministers – Oppositionsvorwürfe haltlos

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit dem heutigen Urteil den Weg für die von NRW-Justizminister Benjamin Limbach ausgewählte Kandidatin als Präsidentin des Gerichts freigemacht. Dazu erklären Dagmar Hanses, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNE Landtagsfraktion und Angela Erwin, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion:

Dagmar Hanses (Grüne): „Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Auffassung von Justizminister Benjamin Limbach, der Landesregierung und unserer Fraktion in vollem Umfang bestätigt. Justizminister Benjamin Limbach hat sich im Verfahren zur Besetzung der vakanten Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht richtig verhalten, daran lässt der Beschluss keine Zweifel. Es ist jetzt in letzter Instanz eindeutig geklärt, dass die Vorwürfe von SPD und FDP haltlos waren.“

Angela Erwin (CDU): „Der heutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bestätigt, dass für die vakante Präsidentenstelle des OVG die am besten geeignete Kandidatin in einem fairen Verfahren ausgewählt wurde. SPD und FDP haben im Vorfeld haltlose persönliche Vorwürfe über ein Näheverhältnis konstruiert, das es – wie der Minister mehrfach betont hat – nicht gibt. Sie haben Debatten auf dem Rücken der Justiz geführt und sind jetzt mit ihren Unterstellungen vor die Wand gefahren. Der OVG-Beschluss holt die Spekulanten der Opposition hoffentlich zurück auf den Boden der Tatsachen.“