Hanses/Erwin: Jurastudium in NRW wird attraktiver und moderner

Portrait Dagmar Hanses

Im Jurastudium soll künftig ein Bachelor-Grad erworben werden können. Laut Gesetzentwurf, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erwirbt jede Studentin und jeder Student von Gesetzes wegen den Bachelor, wenn alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sind und der universitäre Teil des ersten Staatsexamensbestanden ist. Nordrhein-Westfalen wäre das erste Bundesland, in dem ein integrierter Bachelorgrad im Studiengang Rechtswissenschaft auf Antrag der Studierenden bereits durch Gesetz verliehen wird. Der Entwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung. Dazu die rechtspolitischen Sprecherinnen der Fraktionen von Grünen und CDU, Dagmar Hanses und Angela Erwin:

Dagmar Hanses (Grüne): „Der Abschluss des Jurastudiums ist aufgrund der beiden Staatsexamina sehr herausfordernd und anspruchsvoll. Da verwundert es nicht, dass über ein Viertel der Jura-Studierenden nach dem 10. Semester das Studium abbrechen. Auch wenn Studierende bis dahin erfolgreich Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, stehen sie bisher ohne Abschluss da. Mit dem schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Einführung eines integrierten Bachelors soll sich das ändern und die Leistungen der Studierenden somit gewürdigt werden. Dadurch wird nicht nur das Jurastudium attraktiver, sondern auch dem Fachkräftemangel, den wir auch im Justiz-Bereich haben, entgegengewirkt. Zudem geben Jura-Studierende an, dass die psychische Belastung in den vergangenen Jahren massiv gestiegen ist. Mit der Einführung des integrierten Bachelors wird dieser Druck ein wenig abgemildert, weil damit erbrachte Leistungen bereits unterhalb des 1. Staatsexamens anerkannt werden.“

Angela Erwin (CDU): „Gute Nachrichten für alle Jura-Studentinnen und Studenten in unserem Land: Der Jura-Bachelor kommt, der Gesetzentwurf liegt jetzt vor. Nach dem Kabinettsbeschluss des heutigen Vormittages folgt nun die Verbändeanhörung sowie die parlamentarische Beratung im weiteren Verfahren. Durch den Bachelor können die innerhalb des Studiums erfolgreich absolvierten Prüfungsleistungen anerkannt werden. Dadurch wird das Jurastudium attraktiver und moderner. NRW ist somit Vorreiter und ermöglicht per Gesetz Nachwuchsjuristinnen und -juristen einen breiteren Einstieg in den Arbeitsmarkt.“