Hanses/Dr. Geerlings: Minister Benjamin Limbach stellt Besetzungsverfahren transparent dar

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

In der heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Besetzungsverfahren der Präsidentenposition beim Oberverwaltungsgericht NRW hat Justizminister Benjamin Limbach die Abgeordneten ausführlich informiert und offene Fragen ausgeräumt. Dazu erklären Dagmar Hanses (Grüne), Sprecherin für Rechtspolitik, und Dr. Jörg Geerlings (CDU), Justiziar im Fraktionsvorstand:

Dagmar Hanses: „Minister Benjamin Limbach hat heute detailliert und transparent das Verfahren zur Besetzung der Präsidentschaft des Oberverwaltungsgerichts NRW offengelegt und alle Fragen beantwortet. Das Ministerium hat überzeugend dargelegt, warum es aus seiner Sicht nach geltender Rechtslage gehandelt hat. Seit einer Änderung von Februar 2022 soll der Justizminister Überbeurteilungen von Personen aus anderen Geschäftsbereichen vornehmen. Dass er sich kurz nach Übernahme der Amtsgeschäfte für das Bewerbungsverfahren einen Überblick verschaffen wollte, ist nachvollziehbar und zeugt von einem umsichtigen Verhalten des Ministers. Anders als die Opposition jetzt dem Minister anhängen will, ist es nicht selten, dass Stellenbesetzungen bei Gerichten Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sind. Den Beschluss des VG Münster nehmen wir selbstverständlich sehr ernst. Dieser erstinstanzliche Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zeigt letztlich auch, dass die Gewaltenteilung und unser Rechtsstaat funktionieren.“

Dr. Jörg Geerlings: „Die heutige Sitzung holte sämtliche Spekulanten auf den Boden der Tatsachen zurück. Der Minister der Justiz, Benjamin Limbach, hat klar und transparent das bisherige Verfahren erläutert und alle Fragen beantwortet. Das Bewerbungsverfahren wurde ordnungsgemäß betrieben. Maßstab des Verfahrens sind verfassungsrechtliche Maßstäbe, in dem ein Kandidat oder eine Kandidatin gesucht wurde. Die Auswahl für das Amt eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen erfolgte allein nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Diese Maßstäbe ergeben sich unmittelbar aus Artikel 33 Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Dieses Verfahren hat Minister Limbach nachvollziehbar erläutert. Dass unterlegene Bewerberinnen und Bewerber klagen (sog. Konkurrentenklage), ist keine Seltenheit. SPD und FDP skandalisieren einen Beschluss eines Gerichts, das nicht rechtskräftig ist und nach Beschwerde bei der nächsten Instanz liegt.“