Grochowiak-Schmieding/Neumann: „Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter mit dem Inklusionsstärkungsgesetz“

Manuela Grochowiak-Schmieding: „Das ISG enthält zahlreiche neue Regelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken. So haben künftig hörbeeinträchtigte Mütter und Väter bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kindertageseinrichtungen das Recht auf Unterstützung durch Gebärdendolmetscher. Sehbehinderte und blinde Menschen erhalten einen Rechtsanspruch, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen. Darüber hinaus wird das Instrument der ‚Leichten Sprache‘ eingeführt. Damit sollen Behörden den Menschen mit Lernschwierigkeiten komplizierte Inhalte von Verwaltungsmitteilungen in einfachen Worten erklären. Zudem wird die Deutsche Gebärdensprache im ISG als eigenständige Sprache anerkannt.
Mit dem Gesetz haben SPD und GRÜNE ein Schlüsselprojekt für die Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Damit nimmt NRW bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“
Josef Neumann: „Das Gesetz wird unserem Bundesland einen starken Rahmen geben, in dem die gesellschaftliche Inklusion im Sinne der UN-BRK weiterentwickelt werden kann. Die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung werden gestärkt. Das Gesetz verpflichtet die Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise Dienststellen und Einrichtungen des Landes und der Gemeinden, mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen verbindlicher zusammenzuarbeiten.
Bislang sind Menschen unter vollständiger Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das ist unvereinbar mit der UN-BRK. Die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Regelung deshalb gesetzlich ändern und dafür sorgen, dass diese Menschen künftig an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Das ist bislang bundesweit einmalig.“

Die Verabschiedung des Gesetzes soll am Mittwoch, 8. Juni 2016, unter Tagesordnungspunkt 5 im Plenum erfolgen (gegen 14.20 Uhr, mehr Informationen und einen Livestream über www.landtag.nrw.de ). Eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Punkten des Gesetzentwurfs kann hier heruntergeladen werden.