Der erste Bürgerrat des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich mit dem Thema „Generationsübergreifende Daseinsvorsorge – Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?“ befassen. Ein entsprechender Antrag der demokratischen Fraktionen wurde heute im Landtag beschlossen. Dazu erklären Thomas Okos, Mitglied im Hauptausschuss der CDU-Fraktion, Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Antje Grothus, Sprecherin für Beteiligung der Grünen Fraktion, und Dirk Wedel, Sprecher im Hauptausschuss der FDP-Fraktion:
Antje Grothus: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben – auch und gerade dann, wenn Pflegebedarf oder Krankheit eintreten. Egal in welchem Alter, es geht um Würde, um Vertrauen und um das Gefühl, gesehen zu werden – gerade in verletzlichen Lebensphasen. Neben alternativen Wohnkonzepten können Digitalisierung und Künstliche Intelligenz für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sorgen und Pflegende entlasten. Es freut mich, dass sich der erste Bürgerrat dem Thema widmen wird, wie technologische Innovationen den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen verbessern können. Der Bürgerrat schafft einen vertrauensvollen Raum, in dem die Bürgerinnen und Bürger, die zufällig ausgewählt werden, ihre Lebenswirklichkeit, Erfahrungen und Bedarfe einbringen. Ich freue mich auf diesen Austauschraum zwischen Parlament und Bürgerschaft und bin sehr gespannt, welche Handlungsempfehlungen sie uns als Politik nach ihren Beratungen geben.“
Thomas Okos: „Wir sind stolz darauf, dass wir den ersten Bürgerrat in Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht und nun erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Dieses Projekt zeigt, dass wir in unserem Land gemeinsam nach vorne denken – auch bei Fragen, die uns alle betreffen: Wie wollen wir künftig alt werden, und welche Chancen bieten uns technologische Innovationen und Künstliche Intelligenz dabei? Gerade der technologische Fortschritt eröffnet enorme Möglichkeiten, das Leben im Alter selbstbestimmter, sicherer und lebenswerter zu gestalten. Wir freuen uns auf die Vorschläge des Bürgerrats und sind gespannt auf die Impulse, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Gleichzeitig ist klar: Der Bürgerrat liefert wichtige Anregungen – die politischen Entscheidungen darüber, was umgesetzt wird, treffen am Ende das Parlament und die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten.“
Elisabeth Müller-Witt: „Mit dem Bürgerrat möchten wir ein zusätzliches Element unserer repräsentativen Demokratie schaffen. Er bietet die Möglichkeit, Impulse aus einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung aufzunehmen. So wird die Stimme der Gesellschaft hörbar und sichtbar. Diese Anregungen eröffnen neue Perspektiven, bereichern politische Entscheidungsprozesse und stärken zugleich die demokratische Teilhabe. Ein zentrales Thema ist die generationsübergreifende Daseinsvorsorge. Besonders in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage nach dem Zugang zu Pflege und der Bewältigung von Krankheits- oder Pflegefällen. Dabei betrifft dies nicht nur ältere Menschen – meist ist das gesamte familiäre oder soziale Umfeld involviert. Entscheidend sind daher die Sicherung von Pflegeplätzen, wohnortnahe Angebote sowie präventive Maßnahmen, die gerade auch für die jüngere Generation von Bedeutung sind.“
Dirk Wedel: „Gerade in Abwägungsfragen wie den Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Pflege ist es sinnvoll, mit Hilfe eines Bürgerrats neue Perspektiven herauszuarbeiten, die der Landtag für seine parlamentarische Arbeit nutzen kann. Damit der Bürgerrat diesem Auftrag gerecht wird, ist es entscheidend, sich hinsichtlich seiner Stellung und Ausgestaltung in unserer repräsentativen Demokratie im Klaren zu sein. Nur durch die Zufallsauswahl bei der Besetzung des Bürgerrats ohne Berücksichtigung persönlicher Betroffenheiten können unabhängiges Arbeiten garantiert und bisher unberücksichtigt gebliebene Sichtweisen herausgearbeitet werden. Der Bürgerrat kann Bürgerinnen und Bürgern über Wahlen hinaus politisches Gehör verschaffen – er ist damit aber kein Parallelparlament zum Landtag. Allein der Landtag ist und bleibt demokratisch legitimiert und zuständig, wenn es darum geht, aus den Ergebnissen des Bürgerrats politische Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Rechtsfolgen zu setzen.“
