Monika Düker: „Das Verhalten von CDU und FDP zeigt: Es geht ihnen nicht um eine objektive und transparente Aufarbeitung des schrecklichen Attentats in Berlin. Für uns kommt ein Verzicht auf die Darstellung dessen, was die Zeugen ausgesagt haben, im Zwischenbericht nicht infrage. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses betrachten wir es als Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, unserer Ankündigung, einen Zwischenbericht vorzulegen, auch Taten folgen zu lassen. Eine reine Wiederholung des Einsetzungsbeschlusses und die bloße Namensnennung der Zeugen und Ausschussmitglieder würde der berechtigten Erwartung und dem Anspruch der Öffentlichkeit zuwiderlaufen. Wer nur ohnehin bekannte Termine und Zeugen als Zwischenbericht verkaufen will, nimmt den Untersuchungsauftrag nicht ernst.“
Thomas Stotko: „Die Opposition verweigert ihre Mitarbeit am Zwischenbericht mit vorgeschobenen Argumenten. Nach der Rechtslage hat der Zwischenbericht die Aufgabe, das Parlament, aber auch die Öffentlichkeit über den derzeitigen Sachstand der Untersuchungen zu informieren. Eine Beweiswürdigung wollen, können und dürfen wir an dieser Stelle noch nicht vornehmen. Gleichwohl muss ein Zwischenbericht Tatsachen enthalten, die wirklich informieren. Die von der Opposition geforderte bloße Aufzählung der Beweismittel wird diesem Anspruch nicht gerecht. Uns war es wichtig, den von Herrn Laschet gewollten Untersuchungsausschuss nicht zu einem schwarz-gelben Wahlkampfinstrument verkommen zu lassen, sondern ihn im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten für eine seriöse Aufarbeitung zu nutzen und diese Arbeit in einem Bericht zu dokumentieren.“
Zum Hintergrund:
Gründe für die Vorlage eines Zwischenberichts, der über eine bloße Darstellung der bisherigen Organisationsabläufe hinausgeht:
1. Gem. § 24 Absatz 5 UAG NRW setzt ein Zwischenbericht entweder voraus, dass die Zeit für einen Schlussbericht bis zum Ende der Wahlperiode nicht mehr ausreicht oder, dass ein öffentliches Interesse an einem solchen Bericht vorliegt. Sollte ein Zwischenbericht ausschließlich den Stand des Verfahrens wiedergeben, wäre einem öffentlichen Interesse nicht nachgekommen. Alle in einem solchen Bericht aufgeführten Informationen wären bereits öffentlich abrufbar und würden dem öffentlichen Interesse nicht entsprechen.
2. Sollte dieser Bericht keine Inhalte der Ausschusssitzungen wiedergeben, wäre es kein Zwischenbericht, sondern nur eine organisatorische Darstellung.
3. Der Landtag kann mit einfacher Mehrheit die Vorlage eines Zwischenberichts fordern und hat dies auch getan. Nur bei einer Beweiswürdigung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Ausschuss notwendig, eine Beweiswürdigung enthält dieser Zwischenbericht jedoch nicht.
4. Der Zwischenbericht enthält lediglich die Wiedergabe der Zeugenaussagen in gedrängter Form.
5. Keine Alternative wäre gewesen, die Protokolle in Gänze in den Zwischenbericht aufzunehmen, da hiergegen datenschutzrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen stehen. Auch sind in den Protokollen Vorhaltungen wiedergegeben, die aus Verschlusssachen stammen, die „nur für den Dienstgebrauch“ verwendet werden dürfen.
6. Die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten haben die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beantragt. In diesem Antrag war die Vorlage eines Zwischenberichts bereits enthalten. Die zeitliche Begrenzung war allen Fraktionen von Beginn an bekannt, weshalb sich die Fraktionen von SPD und GRÜNEN enthalten haben. Der Zeitdruck ist insoweit ausschließlich durch die den Ausschuss beantragenden Fraktionen entstanden.