Düker: Landesregierung muss Solo-Selbstständige jetzt unterstützen

Pressemitteilung

Die Bundesregierung wird ihre Regelungen für die Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen nicht ändern. Das hat Finanzminister Lienenkämper heute im Haushalts- und Finanzausschuss erklärt. Somit können Soforthilfen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern weiterhin nicht für die Kosten des Lebensunterhalts genutzt werden. Hierzu erklärt Monika Düker, Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer haben durch die Corona-Krise existenzbedrohende Einnahmeausfälle, so dass sie ihren Lebensunterhalt, wie beispielsweise die Wohnungsmiete, nicht mehr aufbringen können.
Da die Bundesregierung sich nun endgültig dagegen entschieden hat diese Betroffenen zu unterstützen, muss die Landesregierung jetzt handeln. Wir fordern die Regierung Laschet auf, die Soforthilfen des Landes so auszugestalten, dass Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen können. Baden-Württemberg geht hier bereits seit einigen Wochen mit gutem Beispiel voran.
Die eigenen vier Wände sind bei vielen Selbstständigen unabhängig von Corona-Homeoffice-Zeiten oftmals auch ihr Arbeitsort. Betriebskosten, die ins Gewicht fallen, haben viele nicht.
Es wäre ein Schlag ins Gesicht für die Tausenden Betroffenen in NRW, wenn sie in dieser existenziellen Corona-bedingten Krise im Stich gelassen würden.“