Düker: Gesetzentwurf zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist verfassungsrechtlich bedenklich

Pressemitteilung

Zum vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie erklärt Monika Düker, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Teile des Gesetzentwurfs der Regierung Laschet zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenklich. Mit der Regelung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, greift die Landesregierung, anders als der Bund, tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein. Grundrechtseingriffe müssen immer – auch in Krisenzeiten – erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein. Eine solche Abwägung können wir beim vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erkennen.
Um die notwendige sorgfältige Prüfung und Abwägung vorzunehmen, stimmt die Grüne Landtagsfraktion dem vorgeschlagenen verkürzten Verfahren mit Beratung und Beschluss an nur einem Plenartag nicht zu. Wir fordern ein angemessenes und gründliches Beratungsverfahren mit der Hinzuziehung von Stellungnahmen Sachverständiger. Wir erklären uns zu Sondersitzungen in den Osterferien bereit, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.
Leider werden mit dem Gesetzentwurf die Interessen der Städte und Gemeinden nur unzureichend berücksichtigt. Es werden keinerlei finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt, obwohl Milliardeneinbrüche bei der Gewerbesteuer zu erwarten sind und sehr hohe Mehrausgaben für die soziale Sicherung. Die Kommunen fallen mit ihren kommunalen Unternehmen weder unter den Rettungsschirm des Bundes, noch erhalten sie an anderer Stelle direkte Finanzhilfen des Landes. Die Lage wird durch fehlende Lösungen der Altschuldenfrage und zur Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Integration Geflüchteter zusätzlich verschärft. Daher muss die Schuldenbremse auch für die Kommunen ausgesetzt werden. Für alle durch das Land angeordnete Maßnahmen in dieser Krise muss es darüber hinaus eine Kostenübernahme geben. Hier fehlt ein klares solidarisches Signal durch die Landesregierung.“