Düker: Für eine humanitäre Flüchtlingspolitik – Härtefälle bei Abschiebungen ins Kosovo vermeiden

Innenpolitik

„Insbesondere für die Kinder, die hier in Deutschland aufgewachsen sind, bestehen im Kosovo kaum Zukunftsaussichten. Laut einer UNICEF-Studie gehen 70 Prozent der abgeschobenen Roma-Kinder nicht zur Schule, 50 Prozent bezeichnen die Rückkehr als ,schlimmste Erfahrung ihres Lebens‘, und viele sind sogar suizidgefährdet. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, dass Nordrhein-Westfalen seine landesrechtlichen Spielräume für eine verantwortbare und humanitäre Flüchtlingspolitik nutzt. Die Ausländerbehörden sind mit einem Erlass darauf hingewiesen worden, dass bei geplanten Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo eine besondere Sorgfalt sowie eine umfassende Einzelfallprüfung erfolgen muss. Das heißt, bei denjenigen, die seit vielen Jahren hier leben und integriert sind, wird geprüft, ob ein fester Aufenthaltsstatus ermöglicht werden kann. Auf Bundesebene müssen endlich die gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Bleiberechtsregelung verbessert werden, die für hier integrierte langjährig geduldete Flüchtlinge eine dauerhafte Perspektive ermöglicht.“  

Hintergrund-Informationen:

Von der Rückführung betroffen sind Menschen aus Nicht-EU-Ländern, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Die meisten von ihnen leben schon seit vielen Jahren hier, sind so genannte Geduldete mit Kettenduldungen. Ihre Problematik hat nichts zu tun mit der Zuwanderung von EU-Bürgern, beispielsweise aus Rumänien oder Bulgarien (EU-Beitritt im Jahr 2007). Ein Überblick zur Unterscheidung und Einordnung: 
EU-Zuwanderung: Rumänien und Bulgarien
Roma aus diesen Ländern sind Zuwanderer innerhalb der EU. Bisher dürfen Bulgaren und Rumänen nur als Selbstständige arbeiten oder als angeworbene Saisonarbeiter. Als staatliche Zuwendungen gibt es für sie bisher ausschließlich Kindergeld. Ab 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit mit gleichberechtigtem Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet daher ab 2014 mit einer höheren Erwerbsquote. Duisburg, Dortmund, Köln, Düsseldorf und Hamm sind die Städte mit den höchsten Zuzügen. 
Asylverfahren: Serbien, Mazedonien und Kosovo:
90 Prozent der Asylsuchenden aus diesen Ländern sind Roma. Die Asylzahlen steigen durch die Aufhebung der Visumspflicht 2010. Inzwischen bearbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge in Schnellverfahren. Fast alle Anträge von Roma aus den Balkanländern werden abgelehnt, sie müssen wieder ausreisen. Während des Verfahrens haben die Flüchtlinge Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit eingeschränkter Krankenversorgung. Nach der Erstaufnahme, um die sich das Land kümmert, werden sie auf die Kommunen verteilt, die die Ausreisepflicht durchsetzen müssen. Die Kommunen bekommen Pauschalen für die Unterbringung und Versorgung vom Land. Steigende Asylbewerberzahlen stellen die Kommunen vor besondere Herausforderungen, daher hat das Land für 2013 insgesamt 14,4 Millionen Euro mehr den Kommunen zur Verfügung gestellt. 
Bleiberecht: 
Immer noch leben in Deutschland mehr als 50.000 Menschen, die zu uns als Flüchtlinge gekommen sind, länger als 6 Jahre mit einer „Duldung“. Das ist aufenthaltsrechtlich die Aussetzung einen Abschiebung und kein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus. Ein Großteil davon lebt in NRW und kommt aus den Balkanländern. Sie sind integriert, und die Kinder sind oft hier geboren und sprechen die Herkunftssprache nicht mehr. NRW setzt sich im Bundesrat mit den anderen rot-grün regierten Ländern für eine wirksame stichtagsfreie Bleiberechtsregelung ein, um den Betroffenen einen festen Aufenthaltsstatus zu verschaffen.