Düker: EuGH stärkt Rechte von Flüchtlingen

„Wir begrüßen das Urteil des EuGH, denn es stärkt die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland. Das Gericht hat klar gemacht, dass sie nicht wie Straftäter zu behandeln sind. Flucht ist kein Verbrechen. Das Urteil ist auch eine Aufforderung, die rechtsstaatlich umstrittene Abschiebehaft soweit es geht zu vermeiden.
Nordrhein-Westfalen muss jetzt schnellstmöglich Alternativen zur bisherigen Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der Justizvollzugsanstalt Büren prüfen. Kommt es zu einer richterlich anordneten Abschiebehaft, müssen die Betroffenen im Land angemessen untergebracht werden. Eine Unterbringung von Flüchtlingen in anderen Bundesländern, wie etwa Rheinland-Pfalz, muss vermieden werden.“
Hintergrund:
Die JVA Büren ist seit 1994 mit bis zu 530 Plätzen für die Unterbringung der Abschiebehäftlinge in NRW zuständig. Momentan befinden sich etwa 30 Menschen in Abschiebehaft. Allerdings werden dort seit 2007 auch Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen. Das Urteil ist hier nachzulesen (auf „Liste der Dokumente“ klicken). Das Aktenzeichen lautet: C-473/13.