Bostancıeri/Troles: Wir stärken den Opferschutz für Betroffene häuslicher Gewalt

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag

Portrait Ilayda Bostancieri_klein

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung und ihre Bekämpfung ist für uns als schwarz-grüne Koalition ein zentrales Thema. Die Istanbul-Konvention ist die Grundlage zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, daher arbeiten wir kontinuierlich daran, deren Vorgaben umzusetzen. Für die heutige Plenarsitzung bringen die Fraktionen von CDU und Grünen den Antrag „Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzen – Gesamtstrategie gemäß Artikel 7 Istanbul-Konvention erarbeiten“ ein. Dazu erklären die Sprecherinnen für Frauen und Gleichstellung der Fraktionen İlayda Bostancıeri (GRÜNE) und Heike Troles (CDU):

İlayda Bostancıeri: „Für uns ist bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt zentral, eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu geben. Für die betroffenen Frauen und ihre Kinder ist es essenziell, aus lebensbedrohlichen Situationen fliehen und Schutz in einem Frauenhaus finden zu können. Dass Ministerin Josefine Paul kontinuierlich weitere Frauenhäuser in die Landesförderung aufnimmt und die Schutzplätze in NRW erhöht, sind entscheidende Maßnahmen. Aktuell stellen wir finanzielle Mittel für vier neue Frauenhäuser bereit, die sich derzeit im Aufbau befinden, unter anderem in Gelsenkirchen. Die Rechte der Opfer stehen für uns im Mittelpunkt. Deshalb wollen wir den Aktionsplan ‚NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt‘ weiterentwickeln, um eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten. Dazu gehört beispielsweise eine umfassende Erhebung der bestehenden Schutzlücken. Dafür wollen wir den guten Dialog mit der Frauenhilfeinfrastruktur beibehalten und Betroffene sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, Behörden und nationale Menschenrechtsorganisationen mit einbeziehen.“

Heike Troles: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen werden wir entschieden bekämpfen und den Opfern noch stärker zur Seite stehen. Wir wollen den Schutz für Opfer fortlaufend verbessern und ausbauen. Erfolgversprechend ist unter anderem, polizeiliche Maßnahmen und die polizeiliche Vermittlung von Beratungsstellen stärker zu verzahnen. Außerdem brauchen wir einen Aktionsplan, der umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen beinhaltet: zum Beispiel Beratungs- und Schutzangebote für Betroffene, Fortbildungsangebote für Fachkräfte sowie Präventionsmaßnahmen, um Gewalt in allen gesellschaftlichen Bereichen vorzubeugen. Wichtig ist uns, dass wir dabei Betroffene einbeziehen.“

Den erwähnten Antrag finden Sie im Anhang.

Hintergrundinfo:

Istanbul-Konvention, Kapitel II – Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung

Artikel 7 – Umfassende und koordinierte politische Maßnahmen

  1. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um landesweit wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen, die alle einschlägigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt umfasst, und um eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben.
  2. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten politischen Maßnahmen die Rechte des Opfers in den Mittelpunkt aller Maßnahmen stellen und mittels einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Behörden, Einrichtungen und Organisationen umgesetzt werden.
  3. Nach Maßgabe dieses Artikels getroffene Maßnahmen beziehen gegebenenfalls alle einschlägigen Akteure wie Regierungsstellen, nationale, regionale und lokale Parlamente und Behörden, nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen ein.

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention): https://rm.coe.int/1680462535