Bostancıeri/Schulze Föcking: Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ist ein Meilenstein – der Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern geht weiter

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Ilayda Bostancieri_klein

Vergangenen Freitag hat der Bundesrat überparteilich dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, um den Schutz von Frauen und ihren Kindern nachhaltig zu verbessern. Erstmals erhalten Betroffene einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schutz, Hilfe und Beratung. CDU und Grüne haben diesen wichtigen Schritt an diesem Donnerstag im NRW-Landtag zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht. Dazu İlayda Bostancıeri, Sprecherin für Frauen der Grünen Landtagsfraktion und die stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Christina Schulze Föcking:

İlayda Bostancıeri (Grüne): „Gewalt gegen Frauen kommt überall vor, auch da, wo es viele eher nicht vermuten würden. Gewalt gegen Frauen findet oft in den eigenen vier Wänden statt, aber sie ist keine Privatsache. Deshalb war es überfällig, dass der Bund mit dem Gewalthilfegesetz Verantwortung übernimmt und endlich in die Finanzierung einsteigt. Endlich erhalten Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein starkes Hilfesystem. Jeden Tag unterstützen die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen Frauen und ihre Kinder auf ihrem Weg in eine gewaltfreie Zukunft. Das neue Gewalthilfegesetz bedeutet mehr finanzielle Sicherheit für ihre wichtige Arbeit, mehr Schutzplätze, eine bessere Erreichbarkeit und eine Stärkung der Beratungsangebote. Es verankert aber auch die Präventions- und Täterarbeit. Unser Einsatz für ein gewaltfreies Leben für alle, für Sicherheit und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen wird selbstverständlich weitergehen.“

Christina Schulze Föcking (CDU): „Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle. Jährlich suchen etwa 34.000 Frauen und Kinder Schutz, doch die Frauenhäuser in Deutschland sind überlastet. Bislang gab es keinen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen – eine Lücke, die die Zustimmung zum Gewalthilfegesetz endlich schließt. Besonders auch Kinder brauchen Sicherheit und Zuversicht. Gerade in NRW gehen wir im Bereich Kinderschutz gezielt unseren Weg weiter. Deshalb ist der Weg der Landesregierung konsequent: Seit März 2023 wurden drei neue Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen. Damit gibt es nun 70 landesgeförderte Frauenhäuser mit insgesamt fast 700 Schutzplätzen für Frauen und 743 für Kinder. Um weitere Plätze zu schaffen, wurden die Förderpauschale erhöht und neue Maßnahmen wie die Möglichkeit der Förderung einer zusätzlichen Fachkraftstelle für die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern eingeführt. Wenn wir den Schutz von Frauen und Kindern ernst nehmen, müssen wir auch mit der Unterstützung des Bundes die Finanzierung langfristig sichern. Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein und dennoch Zwischenziel. Wir müssen uns weiter auf den Schutz der Betroffenen fokussieren. Die Finanzierung soll nach vier Jahren überprüft werden, aber wir wissen alle: Ein sicherer Rechtsanspruch auf Schutz erfordert dauerhafte und verlässliche Mittel. Hier sind alle Ebenen gemeinsam gefordert – Bund, Land und die Kommunen.“