Beer: Schulministerin Gebauer betreibt bei der Inklusion reine Symbolpolitik

Pressemitteilung

Zur Inklusion an Grundschulen und der Kritik von Verbänden am Vorgehen des Schulministeriums erklärt Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

Das Schulministerium behindert die Inklusion an Grundschulen und ignoriert die vorhandene Expertise. Das ist gerade jetzt in dieser Pandemie fatal, und das Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen hat diesen Umstand bei seiner heutigen Pressekonferenz völlig zu Recht beklagt. Gerade angesichts der Corona-Pandemie benötigen die Grundschulen jetzt wirkungsvolle und unverzügliche Unterstützung sowie personelle Mehrausstattung, z. B. durch die Unterstützung durch Lehramtsstudierende. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler darf nicht auf der Strecke bleiben. Viele Kinder müssen gerade jetzt durch kleinere und stabile Lerngruppen gefördert werden. Wenn Schülerinnen und Schüler jetzt Jahrgänge wiederholen oder länger in der Schuleingangsphase bleiben, darf das nicht zu übergroßen Lerngruppen führen. Das gilt im besonderem Maß für Schülerinnen und Schüler in herausfordernden sozialen Lagen: Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf dürfen nicht noch zusätzlich benachteiligt werden, indem das wohnortnahe Lernen und soziales Miteinander für diese Kinder erschwert wird und längere Schulwege drohen. Doch genau das würde passieren, wenn das Bildungsministerium seine Pläne für die Beschulung von Kindern mit Behinderungen in der Grundschule so umsetzt.

Einmal mehr hat die Landesregierung die Maßnahmen zur Beschränkung der Inklusion in der Grundschule nicht mit dem Fachbeirat Inklusion beraten. Das Gremium konnte die neue Erlasslage nur noch zur Kenntnis nehmen. Die Beteuerung von Schulministerin Gebauer, Sachverständige und Fachverbände anzuhören und tatsächlich zu beteiligen, bleibt ein leeres Versprechen. Sie betreibt reine Symbolpolitik. Das zeigt auch der Protest der Verbände. Die notwendigen Verbesserungen bei den Ressourcen, ausreichende Entlastungen der Grundschulen, zum Beispiel durch das Aussetzen der neuen Lehrpläne für die Grundschulen, müssen dringend in die aktuellen Verordnungsentwürfe eingepasst werden, damit sie zum kommenden Schuljahr wirksam werden können.