Beer: Gutachten weist Ungereimtheiten auf

„Mögliche Folgekosten sind schwer zu berechnen, da wir nicht genau wissen können, welche Schulen Eltern von Kindern mit Behinderungen wählen werden. Es ist zudem völlig unbestimmt, welche Änderungen sich an Schulen auch ohne neue Gesetzesregelungen ergeben würden. Schließlich gibt es schon seit Jahrzehnten gemeinsamen Unterricht. Der Versuch der Berechnung von Annahmen durch die Gutachter der kommunalen Spitzenverbände beantwortet auch nicht die Frage der Steuerung vor Ort. Denn nicht jede Schule geht von jetzt auf gleich in den Entwicklungsprozess. Durch die Bildung von Schwerpunktschulen können Kommunen den barrierefreien Ausbau steuern. Nicht jeder Klassenraum braucht zum Beispiel eine Aufzugserreichbarkeit. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass reguläre Sanierungsarbeiten an Schulgebäuden in Kommunen zurückgestellt werden, um sie dann als Folgekosten des neuen Gesetzes zu deklarieren – oder es werden hohe Investitionen an Förderschulen vorab bewilligt, ohne erkennbar die gemeinsame Beschulung zu berücksichtigen.
Zudem muss festgehalten werden, dass das Gutachten eine unzulässige Vermischung vornimmt: Es ist nicht das Land, dem die Regelungen des Sozialgesetzbuches obliegen. Schulassistenzen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch des Bundes und stehen dem einzelnen Kind an jedem Förderort zu – egal ob in einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule.
Das Gutachten zeigt schon auf den ersten Blick einige Ungereimtheiten. Wir werden es aber genau prüfen und führen die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden fort.“