Beer: Einheitliche Standards für die digitale Ausstattung der Lehrkräfte – schnelle Einigung mit den Kommunen erzielen

Pressemitteilung

„Wir wollen die bestmöglichen Bildungschancen für die Schülerinnen und Schüler in NRW. Das gilt insbesondere für Zukunftsfelder wie die digitale Bildung. Das geht nicht ohne gute Ausstattung. Die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz verlangt zu Recht von den Schulen, das Thema Digitalisierung umfassend in alle Lernbereiche pädagogisch zu integrieren. Diese Anforderung betrifft alle Lehrkräfte. Das heißt aber auch: Alle Lehrkräfte brauchen Zugang zu moderner IT-Ausstattung. Hier war bislang strittig, wer dafür zahlen muss.
Das Gutachten schafft Klarheit: Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung. Die Schulträger müssen die Ausstattung gewährleisten – das Land muss einen Belastungsausgleich vornehmen.  Wir fordern, dass das Schulministerium sich jetzt umgehend mit den Kommunalen Spitzenverbänden über Mindeststandards zur digitalen Ausstattung verständigt und auf dieser Grundlage eine Belastungsausgleichsregelung für die Kommunen vorlegt. Zudem muss das Land den verbindlichen Rahmen für pädagogische Konzepte zur digitalen Unterrichtsgestaltung entwickeln und verankern. Lehrkräfte brauchen an allen Schulen und in allen Kommunen gute Arbeitsbedingungen – unabhängig von der Finanzkraft der Schulträger.“

Zum Hintergrund:
Der Streit zwischen Land und Kommunen, wer für die digitale Ausstattung von Lehrkräften zuständig ist, lähmt die Arbeit vor Ort. Zuletzt hatte die Dienstanweisung des Schulministeriums zum Datenschutz Schulen verunsichert. Die bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion Sigrid Beer hat deshalb den Gutachterdienst des Landtags um rechtliche Klärung gebeten. Der Gutachterdienst hat den Auftrag Herrn Prof. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin übertragen. Dieses liegt nun vor. Demnach sind für die IT-Ausstattung die Kommunen als Schulträger zuständig. Das Land als Dienstherr ist verpflichtet, auf die Schulträger einzuwirken, dass diese den Lehrkräften eine angemessene Ausstattung zur Verfügung stellen. Allerdings haben die Kommunen Anspruch auf Kostenerstattung seitens des Landes. Trägt das Land dafür keine Sorge, können Lehrkräfte ihre notwendige Ausstattung beim Dienstherren, dem Land, einfordern. Das Gutachten empfiehlt zudem, auf der Grundlage pädagogischer Konzepte die notwendige Softwareausstattung festzulegen. Es empfiehlt eine Verständigung zwischen Kommunen und Land über Mindeststandards, die eine digitale Ausstattung erfüllen muss und eine Unterstützung des Landes bei der Ausgestaltung von Wartungsverträgen.