Becker: Stahlkocher verdienen volle Transparenz

Pressemitteilung

Zu den Fusionsplänen von Thyssen-Krupp und der morgigen Demonstration von Tausenden Mitarbeitern erklärt Horst Becker, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Durch die geplante Fusion von Thyssen-Krupp und Tata steht der Stahlstandort Nordrhein-Westfalen vor einer immensen Schwächung. Insbesondere für die Belegschaft sind die Pläne und der ambitionierte Zeitkorridor der Konzernleitung ein schwerer Schlag. Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften fordern zu Recht ein, dass sämtliche Bedingungen der Fusion komplett transparent sein müssen. In dieser Forderung stehen wir an ihrer Seite.
Thyssen-Krupp muss dafür Sorge tragen, dass die vorbildlichen Mitbestimmungsrechte erhalten bleiben. Vertragliche Zusicherungen werden nicht die gleiche „Ewigkeitsgarantie“ haben wie das Montan-Mitbestimmungsgesetz. Sie könnten gekündigt oder bei weiteren Veränderungen der Unternehmensstruktur ausgehöhlt werden. Die Mitbestimmung kann nur dauerhaft gesichert werden, wenn der Unternehmenssitz in Deutschland verbleibt. Zudem muss der Konzern eine Standortgarantie für die Werke in NRW abgeben. Auch muss das Finanzierungskonzept des angestrebten Fusionsdeals komplett offengelegt und insbesondere geklärt werden, was mit den bis zu 3,5 Milliarden Euro geschieht, die für Pensionsverpflichtungen zurückgestellt worden sind. Eine Übertragung in das neue Firmenkonstrukt dürfte zu erheblichen Risiken führen. Geklärt werden muss aber auch, wo die verbleibenden rund 8,5 Milliarden Euro Abschreibungen aus dem gescheiterten Brasilien-USA-Abenteuer verbucht werden – in den Büchern von Thyssen-Krupp in Duisburg oder am Standort der Holding in den Niederlanden?
Vor dem Hintergrund dieser großen Unsicherheit für den Stahlstandort NRW und die Arbeitsplätze im Land muss sich Ministerpräsident Armin Laschet zusammen mit der Krupp-Stiftung dafür einsetzen, dass der Aufsichtsrat nicht mit dem doppelten Stimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Ulrich Lehner die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat überstimmt.“