„Das neue Bestattungsgesetz wird ein Meilenstein sein für die Berücksichtigung von individuellen, kulturellen und religiösen Bedürfnissen bei Begräbnissen in Nordrhein-Westfalen. Als Land der Vielfalt mit Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen brauchen wir ein moderneres Bestattungsgesetz. Zurzeit haben beispielsweise Muslime nur wenige Möglichkeiten, sich nach ihren Glaubensvorstellungen angemessen in Wohnortnähe bestatten zu lassen. Bisher haben lediglich einige Friedhöfe Bereiche mit Grabfeldern für MuslimInnen, auch ist die im Islam vorgesehene sarglose Beerdigung nicht immer möglich, da es unterschiedliche Regelungen der Kommunen und kirchlichen Betreiber gibt. In vielen Familien ist die Überführung ins Ausland deshalb noch die Regel. Mit dem neuen Bestattungsgesetz wird es neben den Kirchen und Kommunen auch anderen Religionsgemeinschaften künftig möglich sein, Friedhöfe zu betreiben. Damit wollen wir auch erreichen, dass die Akzeptanz von Bestattungen vor Ort wächst. Das neue Gesetz will zudem die Qualität der Leichenschau wissenschaftlich überprüfen sowie die Beisetzung von Totenasche rechtlich besser regeln. Auch sollen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit nicht mehr verwendet werden dürfen. Insgesamt nimmt NRW mit diesem neuen Bestattungsgesetz eine Vorbildfunktion ein.“