Asch: Wiederverheiratung darf kein Kündigungsgrund sein

„Wiederverheiratung nach einer Scheidung oder Homosexualität dürfen kein Kündigungsgrund sein. Bei Beschäftigten im Verkündigungsdienst ist das kirchliche Selbstbestimmungsrecht noch verständlich. Nicht mehr nachvollziehbar ist es dagegen bei mehrheitlich öffentlich finanzierten, sozialen Einrichtungen wie Kitas oder Krankenhäusern.
Manche Siege werden sich in der Zukunft als Niederlage entpuppen, da die katholische Kirche die Akzeptanz in der Gesellschaft verliert. Es ist überfällig, dass die sich die Kirche sowohl im Interesse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch in ihrem eigenen Interesse bei arbeitsrechtlichen Fragen bewegt.“