Arif Ünal/ Michael Scheffler: „Neues Rettungsgesetz zum Wohl der Patientinnen und Patienten“

Rot/Grün

Heute hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU das neue Rettungsgesetz NRW beschlossen. Dieses ist Grundlage für ein stabiles System der Notfallversorgung mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern, die rettungsdienstliche Leistungen anbieten. Im Vordergrund stehen die Qualität der Leistungen beim Rettungsdienst sowie das Wohl der Patientinnen und Patienten. Dazu erklären Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Arif Ünal, gesundheitspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
Michael Scheffler: „Mit dem neuen Rettungsgesetz werden auch Regelungen zum neu geschaffenen Ausbildungsberuf der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters getroffen, der den Beruf des Rettungsassistenten ablösen wird. Die Kosten der Ausbildung und Fortbildung hierzu tragen die Krankenkassen. Den Kommunen wird zudem eine großzügige Übergangsregelung für die Besetzung der Rettungswagen mit Notfallsanitäterinnen und -sanitätern bis Ende 2026 eingeräumt, so dass in den nächsten Jahren ausreichend Zeit bleibt, um genügend Fachkräfte ausbilden zu können.“
Arif Ünal: „Im Rettungsgesetz ist auch die Bildung einer gemeinsamen Leitstelle für die Notfallrettung vorgesehen. So wird die Möglichkeit eröffnet, über eine einheitliche Rufnummer Notfälle zu melden. Für den Erhalt des dualen Systems sind die Hilfsorganisationen sehr wichtig, da sie beim Katastrophenschutz und durch den zusätzlichen Einsatz durch Ehrenamtliche die Versorgung bei Großveranstaltungen sicherstellen. Dieser besonderen Rolle der Hilfsorganisationen wollen wir auch im neuen Rettungsgesetz Rechnung tragen.“