Zukunft des Wohnens und der Wohnquartiere in Nordrhein-Westfalen

Große Anfrage 9 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik ist eine kontinuierliche Aufgabe, die jeweils nach den sich wandelnden Entwicklungen und Bedarfslagen neu justiert werden muss. Als ge- samtstaatliche Aufgabe müssen zu ihrem Gelingen die Kommunen, die Länder und der Bund sowie die Wohnungswirtschaft und private Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer einen Beitrag leisten. Insbesondere in den eher ländlich geprägten Regionen NRWs ist in den kommenden Jahren mit Schrumpfungsprozessen zu rechnen, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes und die Werthaltigkeit der lokalen Immobilien haben können.
Im Mittelpunkt der sozial orientierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen stehen die Bevölkerungsgruppen, die zur Versorgung mit angemesse- nem und bezahlbarem Wohnraum der Hilfe bedürfen. Über die rein quantitative Versorgung hinaus gilt es auch qualitative Standards zu sichern. Parallel hierzu muss eine zukunftsorien- tierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik über die Betrachtung einzelner Wohnungen hinaus eine ganzheitliche Quartiersentwicklung mit ansprechendem und bedarfsgerechtem Wohnumfeld in den Blick nehmen. Dies gilt sowohl für städtische, wie auch für ländliche Wohnquartiere.
Die Fortentwicklung der sozial orientierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen. Sie muss den Erfordernissen des Demographischen Wandels, der Klimaschutzziele und der finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Haushalte gerecht werden. Sie muss darüber hinaus auch Antworten auf die Entwicklung auf dem freien Kapitalmarkt und die Verwahrlosung von Wohnungsbeständen verantwortungsloser Wohnungsunternehmen in den Händen von Finanzinvestoren finden.
Eine erfolgreiche Daseinsvorsorge für die Menschen in unserem Land kann nur gelingen, wenn mit Hilfe einer präventiven und sozial orientierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik die Lebensqualität der Menschen in den Wohnquartieren im Sinne einer lebenswerten „Heimat vor der Haustür“ gesichert wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

Situation

1.            Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die gegenwärtige Situation auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen vor und wie werden diese bewertet?
2.            Welche großen Trends lassen sich erkennen?
3.            Wie ist die Situation des Wohnungsmarktes bezogen auf die unterschiedlichen einzel- nen Wohnungsmarktregionen des Landes zu bewerten?
4.            Welche Investitionshemmnisse lassen sich für den Bereich der sozialen Wohnraumför- derung erkennen?
5.            Welche quantitativen und qualitativen Defizite lassen beim Wohnungsbau erkennen?
6.            Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Wohnungsgenossenschaften für den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt?
7.            Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der kommunalen Wohnungswirtschaft für den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt?
8.            Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Baulandpreise in den verschie- denen Regionen in NRW in den letzten 10 Jahren?
9.            Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Baupreise in NRW in den ver- gangenen Jahren? Welches sind nach Auffassung der Landesregierung die relevanten Kostentreiber im Baubereich?
10.          Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Städten und Gemein- den in NRW, sowie den anderen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt Planungssicher- heit und Orientierungshilfe zu geben?
11.          Welche Herausforderungen und Probleme sieht die Landesregierung im selbstgenutz- ten Wohnungsbestand in den Regionen des Landes?
12.          Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Auswirkung des demographischen Wandels auf die Leerstandsentwicklung im Bereich des selbst- genutzten Eigentums in den unterschiedlichen Wohnungsmarktregionen vor?
13.          Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen der Arbeitsplatz- und Investitionseffekte ihrer wohnungspolitischen Maßnahmen?

Perspektiven

1.            Welche Herausforderungen ergeben sich aus der gegenwärtigen Situation auf den Wohnungsmärkten für die Wohnungspolitik der Landesregierung unter Berücksichti- gung der Versorgung der Bevölkerung mit vergleichsweise geringem Einkommen, der demographischen Entwicklung, der Erreichung der Klimaschutzziele und der ganzheit- lichen Entwicklung von Wohnquartieren?
2.            Welche Finanzmittel stehen der Landesregierung hierfür zur Verfügung?
3.            Welche Finanzmittel stehen der Landesregierung seitens des Bundes zur Verfügung?
4.            Welche Finanzmittel stehen der Landesregierung seitens der EU zur Verfügung?
5.            Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Rolle des Bundes bei der Versor- gung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum?
6.            Welche Unterstützung wird vom Bund zukünftig erwartet, um die Förderung von Neu- bau und Erhaltung von Wohnraum verstetigen zu können?
7.            Wie werden die Bundesmittel für den Wohnungsbau Nordrhein-Westfalen gegenwärtig verwendet und welche Strategie verfolgt die Landesregierung für die zukünftige Ver- wendung?
8.            Welche Maßnahmen der Bundesregierung erwartet die Landesregierung zur Unterstüt- zung einer bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraumversorgung in Nordrhein- Westfalen?
9.            Welche Beiträge sind nach Auffassung der Landesregierung durch die Akteure (Kom- munen, Wohnungswirtschaft, private Immobilienbesitzer) auf den Wohnungsmärkten notwendig, um eine bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungsversorgung für alle Hil- febedürftigen Bevölkerungsgruppen sicherzustellen?
10.          Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung künftig für die Begleitung von Schrumpfungstendenzen auf den Wohnungsmärkten in den Regionen NRWs?

Maßnahmen

1.            Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit der Regierungsübernahme im Jahr 2010 unternommen, um eine bedarfsgerechte Wohnraumpolitik in Nordrhein-Westfalen zu befördern?
2.            Welche Veränderungen haben die Förderrichtlinien für den sozial geförderten Wohnungsbau seit 2010 erfahren und welche Ziele werden damit verfolgt?
3.            Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 konkret unternommen, um den Neubau von mietpreisgebundenen Wohnungen zu unterstützen?
4.            In welcher Weise werden Wohnformen für besondere Bevölkerungsgruppen gefördert und in welcher Weise reagiert die Landesregierung auf die deutlichen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur?
5.            Wie wird bei der Förderung des mietpreisgebundenen Wohnraums dem Erfordernis der Barrierearmut Rechnung getragen?
6.            Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 konkret unternommen, um Investitionen in den Wohnungsbestand zu unterstützen?
7.            Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um einen Beitrag zur Versorgung potentieller Investoren im Bereich des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus mit geeigneten Wohnbauflächen zu leisten?
8.            In welcher Weise wird eine Verknüpfung von sozialer Wohnraumförderung und Stadtentwicklung vorangetrieben, um zu einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung mit präventivem Charakter zu kommen?
9.            Welche ressortübergreifenden Handlungsansätze der Landesregierung gibt es und wie verbindlich sind diese?
10.          Wie gestaltet sich die Co-Finanzierung von Bundesmitteln für die Stadtentwicklung durch die Landesregierung mit Blick auf die Finanzsituation der Kommunen?
11.          Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 unternommen, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zusammen mit den Städten und Gemeinden, der Bau- und Wohnungswirtschaft, Kapitalanlegern, und sonstigen Akteuren auf den Wohnungsmärkten gerecht werden zu können?
12.          Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2010 die Sicherung und Nutzung bestehenden Wohnraums unterstützt?
13.          Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Begrenzung des Mietpreisanstieges unternommen?
14.          Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Interesse der Mieterinnen und Mieter bezüglich einer Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs unternommen?
15.          Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Sicherung eines qualitativ, wie quantitativ angemessenen Mindeststandards von Wohnraum unternommen?
16.          Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Mietrechtsreform der Bundesregierung?
17.          Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte als Wohnstandort unternommen?
18.          Welche  Maßnahmen  hat  die  Landesregierung  zur  Stärkung  der  Innenstädte  und Wohnquartiere unternommen, um auch private Investoren an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen zu können?
19.          Welche Strategie verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der qualitativen Aufwertung und Erneuerung der Wohnungsbestände und der Wohnquartiere in „städtischen Prob- lemgebieten“?
20.          Welche Landes- oder Bundesprogramme stehen für die Bewältigung des demographi- schen Wandels und des Schrumpfungsprozesses auf Teilmärkten NRWs im Geschosswohnungsbau und im Bereich des selbstgenutzten Eigentums zur Verfügung?
21.          Welche künftigen unterstützenden Maßnahmen der Bundesregierung erwartet die Landesregierung hierfür?
22.          Mit welchen Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf die Veränderung der Woh- nungsmärkte im Hinblick auf veränderte Eigentümerstrukturen, insbesondere sozial verantwortungsloser Wohnungsunternehmen und Investmentgesellschaften?
23.          In welcher Weise unterstützt die Landesregierung Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen?
24.          Welche politischen Initiativen verfolgt die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und insbesondere über den Bundesrat zur Unterstützung ihrer wohnungspolitischen Ziele?
25.          Welchen Verbesserungsbedarf und welche unterstützenden Begleitmaßnahmen sieht die Landesregierung hinsichtlich der Förderung der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien?
26.          Wie bewertet die Landesregierung das Modellprojekt Innovation City, insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit auf andere Regionen und Quartiere?