Zukünftige Klärschlammentsorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen – wann liefert die Landesregierung endlich Antworten?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung aus dem Jahr 2017 wird die Entsorgungsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen erheblich verändern. Zentrale Änderungen sind die Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie die Verbrennung des Klärschlamms ab einer bestimmten Anlagengröße. Aufgrund der absehbaren umfassenden Veränderungen der Entsorgungsstruktur in NRW sollte den Kläranlagenbetreibern ausreichend Vorlaufzeit für einzuleitende Maßnahmen und Umstellungen gewährt werden.

Der Abschlussbericht zum Untersuchungsvorhaben über eine zukünftige Klärschlammentsorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen, welchen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) in Auftrag gegeben hatte, wurde bereits mehrere Male angekündigt, erstmals für Ende 2019, zuletzt stellte die Landesregierung im Februar 2021 die Veröffentlichung und zeitgleiche Unterrichtung des Landtags in Aussicht (Kleine Anfrage Nr. 4866). Stand März 2022 liegen dem Landtag jedoch immer noch keine neuen Informationen dazu vor. Der fehlende Abschlussbericht geht auch einher mit einer weiterhin fehlenden Planungssicherheit für die betroffenen Akteure.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Warum wurde der Abschlussbericht immer noch nicht veröffentlicht bzw. der Landtag darüber nicht unterrichtet?
  2. Wann wird der Abschlussbericht dem Landtag vorgelegt werden?
  3. Sind die Kläranlagenbetreiber hinsichtlich der Umsetzung der novellierten Klärschlammverordnung aus Sicht der Landesregierung ausreichend vorbereitet? Antwort bitte begründen.