Wurde die seit 2016 für die Sicherheit in Gelsenkirchen eingesetzte Bereitschaftspolizei in den Hambacher Wald abgezogen?

Kleine Anfrage von Monika Düker und Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Im Jahr 2016 entschied die damalige rot-grüne Landesregierung, in acht sogenannten Schwerpunktbehörden zusätzliche Kräfte der Bereitschaftspolizei für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Dazu zählt auch die Stadt Gelsenkirchen (neben Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln).
Die Rheinische Post berichtet am 8. September 2018 unter Verweis auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums jedoch, dass aufgrund des Großeinsatzes im Hambacher Wald, der bis einen Tag vor Weihnachten andauern soll, „bis zum 2. Januar landesweit Schwerpunkteinsätze der Bereitschaftspolizei (etwa in Problemvierteln oder gegen Einbrecher) ausgesetzt werden“ (Rheinische Post: „Polizei entdeckt Tunnel im Hambacher Forst“, 8. September 2018). Wäre Gelsenkirchen hiervon betroffen, bedeutete dies einen Verzicht auf die Kräfte der Bereitschaftspolizei für über ein Vierteljahr, nämlich rund vier Monate.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Werden    auf    Grund    des    Erlasses    auch    in    Gelsenkirchen    die    Einsätze    der Bereitschaftspolizei ausgesetzt?
  2. Wenn ja, in welchem Umfang? (In Bezug auf die Anzahl der Kräfte und die Zeiträume der Einsätze)
  3. Wie will die Landesregierung das bisherige Sicherheitsniveau nach Aussetzung des dauerhaften Einsatzes der Bereitschaftspolizei in Gelsenkirchen gewährleisten?
  4. Wie will die Landesregierung während des Großeinsatzes im Hambacher Wald die Bedarfe an Bereitschaftspolizei in Gelsenkirchen bei besonderen Lagen, wie beispielsweise bei Demonstrationen oder an Silvester, abdecken?
  5. Beabsichtigt die Landesregierung, nach Ende des Einsatzes im Hambacher Wald, zum Kräfteeinsatz bei der Bereitschaftspolizei in Gelsenkirchen zurückzukehren?