Wird der Airportpark FMO durch die Neuansiedlungen zweckentfremdet?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 15. März 2004 die Erarbeitung der 12. Änderung des Regionalplans des Regierungsbezirks Münster Teilabschnitt „Münsterland“ zur Neudarstellung eines interkommunalen „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für standortgebundene Anlagen“ auf dem Gebiet der Stadt Greven (AirportPark FMO) beschlossen.
Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens hat der Regionalrat am 5. September 2006 das Verfahren formal abgeschlossen und den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Bezirksplanungsbehörde hat daraufhin mit Bericht vom 09.September 2006 der Landes- planungsbehörde die 12. Änderung des Regionalplanes gemäß § 20 Abs. 7 Landesplanungs- gesetz zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Erlass vom 10. Februar (Az.: 502-30.17.03.17) hat die Landesplanungsbehörde die Regionalplanänderung mit der Maßgabe genehmigt, das textliche Ziel 1 inhaltlich zu ergänzen. Dem folgte am 13.03.2006 der Regionalrat Münster mit dem entsprechenden Beitrittsbe- schluss.
Aus dem zuvor dargelegten Verfahren resultierten die folgenden Festlegungen im jetzt rechts- kräftigen Regionalplan Münsterland:
Ziel "19.1 „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für standortgebundene Anlagen – Dienstleistungs- und Gewerbezentrum am Internationalen Flughafen Münster/Osnabrück“ (AirportPark FMO):

  1. Der AirportPark FMO ist als interkommunaler Gewerbe- und Dienstleistungspark der Städte Münster und Greven sowie des Kreises Steinfurt gemeinsam zu entwickeln und zu realisieren. Die weitere Realisierung des Vorhabens hat im Konsens zwischen den drei Vorhabenträgern zu erfolgen.
  2. Innerhalb des AirportParks FMO sind nur Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, die auf eine unmittelbare räumliche Nähe zum Flughafen für ihre Leistungs- bzw. Produktions- erbringung angewiesen sind und die ohne den Standort am Flughafen nicht in der Region zu halten wären bzw. nur wegen des hochwertigen Standortes in die Region kommen würden. Bei der Vermarktung des Airport-Parks FMO ist sicherzustellen, dass kein Konkurrenzstandort mit Verlagerungseffekten aus anderen Gewerbegebieten seines Umfelds geschaffen wird.
  3. Untergeordnet sind die der Versorgung des Gebietes dienende Läden bis zu einer jeweiligen Geschossfläche unterhalb der Vermutungsgrenzen des § 11 Abs. 3 BauNVO sowie Schank- und Speisewirtschaften und Anlagen für soziale Zwecke und Freizeiteinrichtungen zulässig.
  4. Innerhalb des AirportParks FMO sind großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie kerngebietstypische Einrichtungen (z. B. Vergnügungsstätten) unzulässig."

Zu beachten ist im Hinblick auf die Ansiedlung von Unternehmen im AirportPark, dass der Regionalplan dafür eine Zweckbindung festlegt. Dies wird in Ziel 18.2 näher begründet:
"In den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen für zweckgebundene Nutzungen sind solche Einrichtungen und Anlagen von regionaler Bedeutung angesiedelt bzw. anzusiedeln, die aufgrund ihrer besonderen Standortanforderungen oder wegen rechtlicher Vorgaben nicht in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen unterzubringen sind. Sie sind ausschließlich den unter diese Zweckbindung fallenden oder damit im funktionalen Zusam- menhang stehenden Nutzungen vorbehalten."
Für den AirportPark FMO bedeutet dies, dass nur standort- und zweckgebundene Anlagen für flughafenaffine Nutzungen zulässig sind. Diese Maßgabe war u. a. Voraussetzung für die da- malige Genehmigung durch das Land NRW.
Die nun festzustellende Ansiedlungspraxis lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass diese rechtsverbindlichen und nicht abwägbaren Ziele des Regionalplans von den zuständigen Stellen und Behörden beachtet werden.
Beispiel Schumacher Packaging:
Die Ansiedlung dieses Unternehmens im AirportPark FMO wurde lediglich damit begründet, dass gelegentlich spezielle Ersatzteile für die dort im Einsatz befindlichen Maschinen herbei- geflogen werden müssten. Ansonsten ist kein Bezug zwischen Produktion und Flughafennut- zung erkennbar.
Beispiel Hermes:
Als Logistikunternehmen könnte Hermes die Möglichkeiten von Frachtflug nutzen, tatsächlich wird über den FMO aber nur geringfügig Fracht geflogen. Luftfracht wird von dort im Wesent- lichen über die Straße abgefertigt. Udo Schröer, Geschäftsführer der AirportPark GmbH be- stätigt dieses. Dazu berichten die WN am 08.06.2017: "Im Gesamtkonzept der Hermes-Lo- gistikzentren sei das Grevener „ein kleines“. Nicht zu vergleichen mit Knotenpunkten wie Leipzig oder Frankfurt. „Das Potenzial an Luftfracht ist im Raum Münster-Osnabrück gar nicht vorhanden“, sagt Schröer. Denn bei Luftfracht gehe es nur um spezielle Waren – wie IT-Pro- dukte – die schnell zum Kunden müssten. Und die entsprechend teuer sind. … Für Udo Schröer ist klar, „dass dieses Logistikzentrum nicht ausgelegt für großen Luftfrachtverkehr ist.“ Der Großteil der Pakete werde seinen Weg über die Autobahn nehmen." Diese Aussagen verdeutlichen, worum es diesem Unternehmen eigentlich geht, nämlich einem Standort nahe an der Autobahn. Der Zweckbestimmung des AirportParks seitens der Landes- und Regional- planung wird damit offensichtlich nicht entsprochen.
Beispiel Beresa:
Dazu berichten die WN am 23.06.2017: "Neuansiedlung Fahrzeug-Aufbereitung am FMO. Greven -Rund 15 000 Leasingfahrzeuge werden künftig im Airportpark am Flughafen Münster- Osnabrück für den Verkauf aufgearbeitet. Udo Schröer, Geschäftsführer des Airportparks, teilte den bevorstehenden Abschluss eines Kaufvertrags am Mittwoch im Hauptausschuss mit. Eine von mehreren positiven Vollzugsmeldungen aus dem interkommunalen  Gewerbegebiet
…. Im großen Stil würden in dem neuen Betrieb Leasingfahrzeuge, die mehrere Jahre gefah- ren sind, für den Verkauf wiederaufbereitet. Schröer: „Hier wird aber auch die IT und der Ver- trieb des Unternehmens sitzen.“ In diesem Falle ist eine flughafenaffine Nutzung nicht einmal im Ansatz erkennbar.
Beispiel Bäumer:
Dazu berichten die WN am 07.09.2017: "Die Ostbeverner Hubertus Bäumer GmbH hat ein Grundstück im AirportPark FMO gekauft und verlässt dafür seinen bisherigen Standort Ostbe- vern. Das hat das Unternehmen am Mittwoch gemeldet. Das Grundstück sei 15 780 Quadrat- meter groß. Davon seien etwa die Hälfte für den Bau eines Büro-, Ausstellungs-, Versand- und Lagergebäudes geplant, der Rest für die Erweiterung mit zwei zusätzlichen Lagergebäuden reserviert. Baubeginn solle Anfang 2018 sein. Das Unternehmen vertreibt Garten- und Zooar- tikel und hat nach eigenen Angaben 20 Mitarbeiter." Auch hier ist eine Beachtung der regional- und landesplanerischen Festsetzungen nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung den Abweichungen von den Zielen der Landes- und Regional- planung im AirportPark FMO zugestimmt bzw. erfolgten diese aus regionaler Eigen- mächtigkeit?
  2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Regionalplan Münsterland nun in ei- nem ordentlichen Verfahren an die tatsächlichen Nutzungen im AirportPark FMO ange- passt werden sollte?
  3. Hätte eine Anpassung des Regionalplanes Münsterland oder eine Duldung der Abwei- chungen Auswirkungen auf ähnliche Pläne in anderen Regionen des Landes NRW?
  4. In der Vorlage der Stadt Greven vom 10.07.2017 zur 18. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Stadt Greven im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90.13 "Hermes" erklärt die Stadt Greven: "Landesplanerische Vorabstimmung: Im Rahmen landesplanerischer Vorabstimmungsgespräche zwischen der Stadt Greven und der Bezirksregierung Münster wurde seitens der Bezirksregierung signalisiert, die ge- wünschte Ansiedlung positiv zu begleiten."
  5. Hat die Bezirksregierung Münster diese von Landeszielen abweichende Planung mit der Landesregierung abgestimmt?

Norwich Rüße