Will die Landesregierung die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn ohne Beteiligung des Landtages und seiner Ausschüsse verlängern,…

Kleine Anfrage von Horst Becker und Arndt klocke

…obwohl sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1728 (Drucksache 17/4257) vorgibt, die Rechte des Parlamentes zu wahren?
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1728 (Drucksache 17/4257) beantwortete die Landesregierung die Frage:
„Beabsichtigt die Landesregierung wie im Jahr 2008 bei der letzten Verlängerung der Betriebsgenehmigung eine solche Verlängerung ohne Beteiligung des Parlaments bzw. zumindest eine Beteiligung des Verkehrsausschusses des Landtages NRW vorzunehmen?“ wie folgt: „Die Landesregierung wird die Rechte des Parlamentes und den Informationsanspruch der Abgeordneten wahren.“
Dies ist keine Beantwortung unserer präzise gestellten Frage! Im Jahr 2008 hatte der damalige Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn verlängert, ohne dass der Verkehrsausschuss des Landtages NRW oder der Landtag selber zur Entscheidung mit der Angelegenheit befasst wurden. Eine Beteiligung des Landtags und seiner Ausschüsse war ausweislich des schriftlichen Berichts des Ministeriums für Bauen und Verkehr nicht vorgesehen (Vorlage 14/1288). Stattdessen führte die Landesregierung aus, dass sie beabsichtige, den Landtag "über das Ergebnis der Entscheidung zu gegebener Zeit" zu unterrichten. Dies war damals unter anderem deswegen besonders ärgerlich, weil der Landtag von NRW im August 2007 die Einführung eines Passagiernachtfluges gefordert hatte und dies durch das Vorgehen des Ministers ohne Beratung des Landtages oder seiner Ausschüsse übergangen wurde.
Seit diesem Vorgang hat sich nach unserer Kenntnis die Rechtslage nicht geändert. Eine Befassung des Landtages oder des Verkehrsausschusses vor einer Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn ist also offensichtlich nicht zwingend erforderlich, um die Rechte des Parlaments zu wahren. Vielmehr deutet der Antwortteil „(…) und den Informationsanspruch der Abgeordneten wahren“ darauf hin, dass Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) beabsichtigt, wie sein Vorgänger Oliver Wittke (CDU) eine Entscheidung über eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung ohne vorherige Beratung im Verkehrsausschuss zu treffen.
Vor dem geschilderten Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.       Ist die Landesregierung der Meinung, dass der damalige Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) rechtswidrig handelte, als er 2008 die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Köln/Bonn ohne Beratung im Verkehrsausschuss oder im Landtag bis 2030 verlängerte?
2.       Wird die Landesregierung bei einem Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung über das Jahr 2030 hinaus den Verkehrsausschuss und den Landtag vor Entscheidung beteiligen?
3.       Beabsichtigt die Landesregierung bei einem Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung das vom Landtag geforderte Passagiernachtflugverbot zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr umzusetzen?
4.       Wenn nicht, wie begründet Sie dies, insbesondere auch vor dem Hintergrund des drastisch gestiegenen Anteils der Passagierflüge an den Nachtflügen und den bekannten Gutachten zu den Auswirkungen des nächtlichen Fluglärms auf die Gesundheit der Bevölkerung?
5.       Welche konkreten Erfolge hat die Landesregierung seit dem 01.07.2017 aus Ihrer Sicht bisher beim Lärmschutz am Flughafen Köln/Bonn erzielt?