Wildes NRW?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

In Skandinavien gilt das sogenannte „Jedermannsrecht“. Das heißt, dass in den skandinavischen Ländern überall in der Natur ohne Genehmigung übernachtet werden darf, solange sich die Besucherinnen und Besucher vernünftig verhalten. Schleswig-Holstein hat nun unter dem Motto „Wildes Schleswig-Holstein“ in einigen Gebieten das Wildcampen erlaubt. Bislang gibt es dafür rund 20 Flächen, die meisten davon im Besitz der Stiftung Naturschutz, aber auch Gemeindeflächen und private Grundstücke stehen zur Verfügung. Im Internet unter https://www.wildes-sh.de/ sind sie entsprechend verzeichnet. Für das Campen in der freien Natur gelten bestimmte Regeln, so gilt das nur für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder Boot unterwegs sind, nur jeweils für eine Übernachtung am selben Ort und für maximal zwei Zelte mit höchstens drei Personen. Ziel von „Wildes Schleswig-Holstein“ ist es, den Menschen Naturerlebnisse in der Region zu ermöglichen und die Verbindung von Mensch und Natur zu stärken.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie bewertet die Landesregierung die Aktion „Wildes Schleswig-Holstein“?
2.      Sieht die Landesregierung Chancen, dies auch in NRW umzusetzen?
3.      Gibt es bereits Überlegungen oder Vorarbeiten, Wildcampen unter bestimmten Voraussetzungen auch in NRW zu ermöglichen?
4.      Welche Flächen in NRW würden für die Einführung einer solchen Aktion zur Verfügung stehen?
5.      Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um Mensch und Natur in NRW stärker zusammenzubringen?