Wie zukunftsfähig ist die Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen?

Große Anfrage der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

Langfristig wird sich unser Lebensstandard nur halten können, wenn die Rohstoffe, die benö­tigt werden, möglichst lange im Wirtschaftskreislauf verweilen. Dennoch sind Wirtschaft und Konsum bis heute weitestgehend linear und nicht zirkulär ausgerichtet. Am Ende vieler Res­sourcen steht die Deklarierung als Abfall. Und an dem Punkt, an dem ein Kreislauf entstehen könnte, steht eine Mülldeponie. Je nach Art der Lagerung muss dies aber nicht für immer das Ende der potentiellen Nutzbarkeit bedeuten.

Seit dem Inkrafttreten der Deponieverordnung am 16. Juli 2009 werden Deponien in Deutsch­land in fünf Deponieklassen (DK) unterteilt. Beginnend bei der Deponieklasse 0, vorrangig für unbelastete Böden und Bauschutt, über die Deponieklassen I und II, auf denen überwiegend Haus- und Gewerbemüll gelagert wird, hin zu DK III-Deponien für gefährliche Abfälle und DK IV-Deponien, in denen Untertage gefährliche Abfälle deponiert werden. Für gefährliche Abfälle gelten hierbei spezielle Bestimmungen, damit es zu einer möglichst geringen Emission von Schadstoffen kommt. Komplett lässt sich dies kaum vermeiden, bei gesetzeskonformer Lage­rung aber zumindest weit reduzieren. Dafür ist u.a. eine regelmäßige Überprüfung der Emis­sionen in Luft und Boden notwendig, um die Schädigungen von Mensch und Umwelt, die im Laufe der Zeit durch Mängel auftreten, zu verhindern.

In NRW sind folgende sieben DK III-Deponien mit abgeschlossener Lagerung bekannt: Sonderabfalldeponie (SAD) Uerdingen-Nord, Schlackendeponie Korzert II, Gewerbeabfalldeponie Ratingen-Breitscheid, Sonderabfalldeponie Neuenhausen, Schlammdeponie Scholven, Sonderabfalldeponie Hilgenberg und Sonderabfalldeponie Ochtrup. Im Folgenden werden diese Standorte als stillgelegte Deponien bezeichnet.

Hinzu kommen elf Standorte, die nach dem Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teil­plan für gefährliche Abfälle (Entwurf, Stand 16.06.2020) als mögliche Standorte für eine wei­tere Ablagerung von gefährlichen Abfällen in Frage kommen: Halden Fa. Sachtleben/Werksdeponie Halde III, Sonderabfalldeponie Dormagen-Rheinfeld, Deponie Eyller-Berg, SAD Hünxe-Schermbeck, Sonderabfalldeponie Leverkusen-Bürrig, SAD Knapsack, Klärschlammhochdeponie Veolia Industriepark Deutschland GmbH, Sonderabfalldeponie Trois­dorf, Zentraldeponie Emscherbruch, Deponie Dortmund-Nordost und Zentrale Reststoffdeponie Hochsauerlandkreis. Im Folgenden werden diese Standorte als aktive Deponien bezeich­net.

Die Landesregierung beabsichtigt, grundsätzlich keine neuen Flächen oder Standorte zur Si­cherstellung der Entsorgungssicherheit im Planungszeitraum bis 2030 für Abfälle zur Beseiti­gung auszuweisen (s. S. 2 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan für gefährliche Abfälle, Entwurf, Stand 16.06.2020). Denn: In Nordrhein-Westfalen sei im betrachteten Planungszeitraum die Entsorgungssicherheit für gefährliche Abfälle zur Beseitigung grund­sätzlich gegeben. Nach der auf das Jahr 2030 ausgerichteten Prognose werde das Aufkom­men gefährlicher Abfälle voraussichtlich von 6,1 Mio. t im Jahr 2017 auf 6,4 Mio. t im Jahr 2030 ansteigen.

Da in NRW auch über das Jahr 2030 hinaus voraussichtlich gefährliche Abfälle emittiert und importiert werden und da andere Teile der Bundesrepublik keinesfalls über größere und lang­fristigere DK III-Kapazitäten verfügen, ist es erforderlich, auch über 2030 hinaus den Verbleib gefährlicher Abfälle zu planen. Auch vor dem Hintergrund des erwartbaren Widerstandes von Anwohnerinnen und Anwohnern von neuen Deponie-Flächen, ist das Ignorieren des unge­deckten Bedarfes keine Alternative.

Die Probleme, die ohne entsprechend gesicherte Deponien entstehen, sind mit Blick auf die Geschichte des Landes gut nachvollziehbar. Noch heute stellen Altablagerungen aus der ers­ten Hälfte des letzten Jahrhunderts in NRW flächendeckend individuelle Herausforderungen dar. Altlasten und insbesondere Altablagerungen lassen sich auch mit großem Aufwand nicht vollständig dokumentieren, auch, weil sich diese Relikte noch über lange Zeit verändern wer­den. Wasser und Sauerstoff werden auch künftig dazu führen, dass Stoffe in die Nähe von Menschen und in die Umwelt gelangen, deren Existenz auch vielen Anwohnerinnen und An­wohnern entsprechender Altstandorte nicht bekannt ist.

Sowohl aus Gründen des Verbraucher- und Umweltschutzes als auch aus Gesichtspunkten der Infrastrukturvorsorge und Logistik ist es erforderlich, dass in NRW das Thema Abfall stär­ker betrachtet wird. Hierbei ist die Analyse, Dokumentierung und ggf. Behebung von Altabla­gerungen wichtig, zur Behebung der teils unbeabsichtigten Fehler vergangener Generationen. Mit Blick auf die Zukunft ist es unerlässlich, frühzeitig die sichere Entsorgung gefährlicher Ab­fälle zu planen und nicht Gefahr zu laufen, eine Knappheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr beherrschen zu können. Als Alternative zum Ausbau von Deponiekapazitäten sollte die Landesregierung möglichst schnell und umfassend die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zirkuläre Ökonomie schaffen. Das gilt für alle Abfallarten, um eine ambitionierte Abfall-wirtschaftsplanung im Sinne der Ziele der europäischen und deutschen Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutzpolitik zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

I. Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG) verpflichtet gemäß § 1 alle Akteure, im Einklang mit den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) das Ziel der Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen zu verfolgen. Nur sofern diese Zielsetzungen konsequent verfolgt und durch Maßnahmen umgesetzt werden, hat das zur Folge, dass zukünftig weniger Abfälle beseitigt und damit weniger Flächen für Deponieraum für alle Deponieklassen bereitgestellt werden müssen.

  1. Welche Mengen an Abfall fielen in den letzten zehn Jahren im produktiven Sektor in NRW an?
  2. Welche Entwicklung erwartet die Landesregierung bei der Abfallentstehung im produkti­ven Sektor in NRW in den kommenden zehn Jahren?
  3. Durch welche Maßnahmen versuchte die Landesregierung bisher, auf eine abfallarme Produktion in NRW hinzuwirken?
  4. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der bisher getroffenen Maßnahmen zur Erreichung einer abfallarmen Produktion in NRW?
  5. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung künftig ihre Bemühungen um eine abfallarme Produktion in NRW zu erweitern?
  6. Wie bewertet die Landesregierung den Erfüllungsgrad der anlageninternen Kreislauffüh­rung von Stoffen in NRW?
  7. Durch welche Maßnahmen versuchte die Landesregierung bislang auf eine anlagenin-terne Kreislaufführung von Stoffen hinzuwirken?
  8. Welche Entwicklung gab es in den letzten zehn Jahren in NRW bei der Schadstoffemis-sion in der Produktion in NRW?
  9. Durch welche Maßnahmen versuchte die Landesregierung bisher auf eine schadstoff­arme Produktion in NRW hinzuwirken?
  10. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg ihrer Maßnahmen für eine schadstoffarme Produktion in NRW?
  11. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung ihre Bemühung um eine schadstoff­arme Produktion in NRW erweitern?
  12. Wie haben sich der Anteil und die absolute Menge an schadstoffhaltigen Abfällen in NRW in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  13. Was unternimmt die Landesregierung zur Reduktion des Anteils und der absoluten Menge schadstoffhaltiger Abfälle in NRW?
  14. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg ihrer Maßnahmen zur Reduktion der Men­gen an schadstoffhaltigen Abfällen in NRW?
  15. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung einer ordnungsgemäßen, schadlo-sen und möglichst hochwertigen Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle in den letzten zehn Jahren in NRW?
  16. Wie fördert die Landesregierung eine ordnungsgemäße, schadlose und möglichst hoch­wertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle?
  17. Wie und mit welchen Ergebnissen misst die Landesregierung den Erfolg bzw. die Ent­wicklung bei der Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verringerung ihrer Menge und Schädlichkeit?
  18. Durch welche Maßnahmen wirkt die Landesregierung auf eine Ausweitung der Behand­lung nicht verwertbarer Abfälle zur Verringerung ihrer Menge und Schädlichkeit hin?
  19. Mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang fördert die Landesregierung die Wie­derverwendung von Stoffen und Produkten in der Industrie?
  20. Wie misst die Landesregierung den Fortschritt bei der Entwicklung langlebiger und re­paraturfreundlicher Produkte in NRW?
  21. Wie fördert die Landesregierung die Entwicklung und Produktion langlebiger und repa­raturfreundlicher Produkte in NRW?
  22. Um welche Maßnahmen plant die Landesregierung ihre Förderstrategie zur Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte in NRW zu ergänzen?
  23. Wie fördert die Landesregierung die Einrichtung und den wirtschaftlichen Betrieb von Reparaturwerkstätten und Gebrauchtwarenkaufhäusern?
  24. Wie unterstützt die Landesregierung Reparaturbetriebe und Gebrauchtwarenkaufhäu-ser, um ihren Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit zu steigern?
  25. Wie fördert die Landesregierung die Ausbildung von Reparateurinnen und Reparateu­ren?
  26. Wie hat sich das Abfallaufkommen bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfall-stellen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  27. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung des Abfallaufkommens bei priva­ten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen?
  28. Wie fördert die Landesregierung eine Reduzierung des Abfallaufkommens bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen?
  29. Wie hat sich das Aufkommen an Straßenkehricht und Abfall, der im öffentlichen Raum entsorgt wird, in den zehn letzten Jahren entwickelt?
  30. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Aufkommens an Straßenkehricht und Abfall, der im öffentlichen Raum entsorgt wird?
  31. Welche Rolle spielt hierbei der stetig steigende „To Go“-Konsum?
  32. Welchen Verwertungswegen werden Straßenkehricht und Abfall, der im öffentlichen Raum entsorgt wird, zugeführt?
  33. Welches Potential sieht die Landesregierung in Straßenkehricht und anderen Abfällen, die im öffentlichen Raum anfallen, für die Rückgewinnung von Rohstoffen?
  34. Was tut die Landesregierung für eine flächendeckende, getrennte Erfassung und Ver­wertung der biogenen Abfälle, für die die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gelten?
  35. Welche Entwicklung erfasst die Landesregierung bei der Verwertung der biogenen Ab­fälle, für die die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gelten?
  36. Welche Teilziele hat sich die Landesregierung für die aktuelle Legislaturperiode gesetzt, um das Ziel einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürli­chen Ressourcen und der Sicherung einer umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in NRW zu erreichen?
  37. In welchen Branchen (z. B. Chemische Industrie, Altlastenentsorgung) sollten detaillierte Konzepte erarbeitet werden und in Kooperationen ein intensiver Erfahrungsaustausch erfolgen? Für welche Branchen bestehen bereits Konzepte?
  38. Für welche Abfälle existieren Konzepte zur Umsetzung der Abfallhierarchie, für welche sollten Konzepte erarbeitet werden? (z. B. teerhaltiger Straßenaufbruch, Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, belastetes Holz, Schlämme aus der physika­lisch-chemischen Behandlung).
  39. Für welche Abfallentsorgungstechniken muss/müssen ab wann über mögliche Eng­pässe diskutiert und notwendige Maßnahmen hierzu beschlossen werden, konkret u. a. Deponien DK III, Sonderabfallverbrennung?
  40. Welche in NRW bereits installierten Behandlungstechniken sollten gefördert und ausge­baut werden?
  41. Welche Abfallentsorgungstechniken kommen als Ergänzung zu den bisher in NRW ge­nutzten Techniken in Frage (z. B. Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recyc­ling von teerhaltigem Straßenaufbruch, Vakuum-Destillation von belasteten Böden und Schlämmen)?
  42. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren der Müllimport und Müllexport nach und aus NRW entwickelt (bitte nach zugehörigen Deponieklassen des Abfalls aufschlüsseln)?
  43. Durch welche Maßnahmen wirkt die Landesregierung auf einen höheren Erfüllungsgrad des Grundsatzes der Nähe beim Entstehungs- und Beseitigungsort hin?
  44. Wie bewertet die Landesregierung sowohl den aktuellen Stand als auch den voraus­sichtlichen Stand zum Ende der Legislaturperiode hinsichtlich des Erfüllungsgrades ihrer eigenen Zielmarken einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Ab­fällen?
  45. Wie fördert die Landesregierung die Forschung zu Recycling?
  46. Welche Forschungslücken sieht die Landesregierung bezüglich Recycling?
  47. Welchen Bedarf an Forschung und Entwicklung sieht die Landesregierung hinsichtlich des Recyclings von Verbundmaterialien?
  48. Welchen Bedarf an Forschung und Entwicklung sieht die Landesregierung hinsichtlich der Qualität von Kunststoffrezyklaten?
  49. Welchen Bedarf an Forschung und Entwicklung sieht die Landesregierung hinsichtlich der Fähigkeit von industriellen Maschinen, Produkte aus Kunststoffrezyklaten zu ferti­gen?
  50. Welche Erkenntnisse oder Anwendungsmöglichkeiten zieht die Landesregierung aus der Forschung zu „From Plastic waste to Plastic value using Pseudomonas putidaSynthetic Biology“ des durch das Institut für Angewandte Mikrobiologie der RWTH Aachen koordinierten europäischen Konsortiums P4SB?
  51. Welche Chancen für eine echte Kreislaufwirtschaft bietet nach Ansicht der Landesregie­rung die Digitalisierung?
  52. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der Abfall- und Kreis­laufwirtschaft?
  53. Wie fördert die Landesregierung die Digitalisierung in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft?
  54. Welche Rolle spielt die Digitalisierung der Abfall- und Recyclingwirtschaft im Rahmen von landesgeförderten Smart City-Projekten?

II. Unzureichende Deponiekapazitäten

Die Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen erzeugten Mengen gefährlicher Abfälle ist laut des Entwurfs zum Teilplan für gefährliche Abfälle (Stand 16.06.2020) im Planungszeitraum bis zum Jahr 2030 grundsätzlich gesichert. Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit im Planungs­zeitraum wurden keine neuen Standorte für Abfallbeseitigungsanlagen ausgewiesen. Per­spektivisch, über den Planungszeitraum hinausgehend betrachtet, wird also ein solcher Bedarf nicht ausgeschlossen, jedoch ohne auf die dann dafür notwendigen Deponiekapazitäten ein­zugehen.

  1. Welche Mengen gefährlicher Abfälle prognostiziert die Landesregierung für die kommen­den 30 Jahre nach 2050?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr, dass gefährliche Abfälle, die nach 2030 in NRW entstehen, nicht mehr sachgemäß in NRW entsorgt werden können?
  3. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung mit ihrer Planung, damit gefährliche Ab­fälle in NRW nicht auf illegalem Weg entsorgt werden?
  4. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, damit gefährlicher Abfall aus NRW nicht auf illegalem Weg in andere Länder verschifft wird?
  5. Sieht die Landesregierung einen Bedarf für ein zentrales Informationssystem, damit z.B. die jeweiligen Bezirksregierungen die Transportwege /-chronik der jeweiligen Stoffe in­nerhalb von NRW besser nachfolgen können?
  6. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Praxis der Abstimmung zwischen den Bezirksregierungen?
  7. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Kreis­laufwirtschaftsgesetzes den Ansatz, künftig einen größeren Teil an Abfällen zu verbren­nen und damit Ressourcen unwiederbringlich dem Kreislauf zu entziehen?
  8. Welche Szenarien sind der Landesregierung für den Umgang mit gefährlichen Abfällen für den Fall bekannt, dass es keine freien DK III-Kapazitäten mehr in NRW gibt?
  9. Welche Standortkriterien sollen die Deponiebetreiber nach Auffassung der Landesregie­rung bei der Ausweisung bzw. Erweiterung von DK III-Deponien beachten?
  10. Wie viele Jahre benötigt und welche Schritte beinhaltet der Prozess, den es vom Be­schluss, eine DK III-Deponie in NRW zu errichten, bis zum Beginn der Ablagerung braucht?
  11. Wie bewertet die Landesregierung das Verfahren, auf der Öffnung eines alten, mit ge­fährlichen Abfällen verfüllten Schachtes weitere gefährliche Abfälle anzuhäufen?
  12. Inwieweit plant die Landesregierung die gelagerten gefährlichen Abfälle auf den DK III-Deponien in NRW zu reduzieren, um länger mit den bestehenden Kapazitäten auszu­kommen? Wenn ja, um welche Abfälle und welche Verfahren handelt es sich?
  13. Welche Kriterien werden in NRW für die Raumbedeutsamkeit von Deponien zu Grunde gelegt?
  14. Welchen Stellenwert hat die abfallarme Kreislaufwirtschaft bei der Planung von raumbe­deutsamen Deponien in NRW?
  15. Welche Standorte für raumbedeutsame Deponien sind in den Regionalplänen NRWs dargestellt? (Bitte nach Planungsregionen aufgeschlüsselt auflisten.)
  16. Welche raumbedeutsamen Deponien sind in den Regionalplänen NRWs nicht darge­stellt? (Bitte nach Planungsregionen aufgeschlüsselt auflisten.)
  17. Entspricht die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Deponien aller Klassen in NRW dem Grundsatz der Nähe? Falls nein, welche konkreten Gründe gibt es dafür?
  18. Für welchen zeitlichen Horizont muss die Regionalplanung raumbedeutsame Deponien durch deren Darstellung in den Regionalplänen sichern?
  19. Mit welcher Prüfungstiefe ermittelt die Regionalplanung neue Standorte für raumbedeut­same Deponien im Hinblick auf ein voraussichtlich erfolgreiches Genehmigungsverfah­ren?
  20. Welche raumbedeutsamen Deponien in NRW hält die Landesregierung als ungeeignet für eine Aufstockung? (Bitte begründen und nach Planungsregionen aufgeschlüsselt auf­listen.)
  21. Welche Voraussetzungen müssen für die Genehmigung von Aufstockungen von Depo­nien erfüllt sein?

III. Gefährliche Abfälle und DK III-Deponien

In Nordrhein-Westfalen werden auch nach 2030 noch gefährliche Abfälle anfallen. Sowohl für die sieben Sonderabfalldeponien mit abgeschlossener Lagerung, als auch für die elf Stand­orte, die laut Teilplan für gefährliche Abfälle (Entwurf, Stand 16.06.2020) für die weitere Abla­gerung gefährlicher Abfälle in Frage kommen. Hierbei fällt auf, dass sich diese Deponien für gefährliche Abfälle (DK III) teilweise bereits über zwei bis drei Jahrzehnte in der Stilllegungs­phase befinden. Dies wirft zahlreiche Fragen zur dauerhaften Sicherheit dieser Deponien auf, vor allem bezüglich des möglichen Austrags von Schadstoffen ins Grundwasser.

  1. Wurden Daten über das Auftreten von Erkrankungen in der Bevölkerung in der näheren Umgebung von aktiven und stillgelegten DK III-Deponien in NRW seit ihrer jeweiligen Eröffnung erhoben? Welche Erkenntnisse gibt es darüber? (Bitte untergliedern in Jahr, Erkrankung und Anzahl je DK III-Deponie.)
  2. Wie wurden die Erkenntnisse erhoben und wie wurden sie dokumentiert?
  3. Wenn keine Daten erhoben wurden, warum nicht?
  4. Welche Erkenntnisse gibt es über das gehäufte Auftreten von Erkrankungen in den an­grenzenden Orten, in denen sich stillgelegte und aktive DK III-Deponien befinden?
  5. Welche Erkenntnisse gibt es über das Auftreten von seltenen und außergewöhnlichen Erkrankungen in den angrenzenden Orten, in denen sich stillgelegte und aktive DK III-Deponien befinden?
  6. Gibt es nachvollziehbare Zusammenhänge zwischen der Grundwasserfließrichtung und besonderen Erkrankungen im Abstrom der aktiven und stillgelegten DK III-Deponien in NRW?
  7. Welche Erkenntnisse gibt es zu den Zusammenhängen zwischen Grundwasserfließrich-tung und besonderen Erkrankungen im Abstrom der aktiven und stillgelegten DK III-De-ponien in NRW?
  8. Welchen personellen und zeitlichen Aufwand würde es verursachen zu ermitteln, welche Stoffe in den einzelnen Abschnitten der aktiven und stillgelegten DK III-Deponien lagern, aufgeschlüsselt nach Herkunft und Mengenanteilen je Deponie?
  9. Wie kann auf der Grundlage der vorhandenen Dokumente (Lieferscheine und Begleit­scheine) der Verbleib der abgelagerten Stoffe in Deponiekörpern räumlich und in der zeitlichen Abfolge nachvollzogen werden?
  10. Liegen neben den Lieferscheinen und Begleitscheinen weitere Aufzeichnungen über die abgelagerten Stoffe auf aktiven und stillgelegten DK III-Deponien vor? Wenn ja, welche?
  11. Wo werden diese Aufzeichnungen derzeit aufbewahrt?
  12. Für welchen Zeitraum werden diese Aufzeichnungen aufbewahrt?
  13. Sind diese Aufzeichnungen für die einzelnen aktiven und stillgelegten DK III-Deponien in NRW in vollem Umfang vorhanden? (Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitte Gründe nennen.)
  14. Wie werden diese Informationen in der Landesumweltverwaltung aufbereitet und ge­nutzt?
  15. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Erkenntnisse aus diesen Daten bisher durch­geführt?
  16. Welche Basisabdichtung haben die aktiven und stillgelegten DK III-Deponien jeweils ge­genüber dem Grundwasser in NRW? (Falls es dabei unterschiedliche Beschaffenheiten bei den Basisabdichtungen der einzelnen Becken gibt, bitte diese separat darstellen.)
  17. Wie hoch sind die Abstände der Basisdichtung zum Grundwasser, gemessen am 100­jährigen Hochwasserstand?
  18. Wie viel und in welche der aktiven und stillgelegten DK III-Deponien dringt Wasser ein? (Antwort bitte einzeln aufschlüsseln.)
  19. Welche Herkunft hat das Wasser, das in die jeweiligen Deponiekörper eindringt?
  20. Welche räumliche Lage haben die Grundwasser-Überwachungsbrunnen im Umfeld der aktiven und stillgelegten DK III-Deponien? (Bitte mittels Koordinaten die jeweilige Lage georeferenzieren.)
  21. Welche Messwerte wurden seit Eröffnung der DK III-Deponien bis heute in den einzel­nen Überwachungsbrunnen gewonnen? (Bitte tabellarisch aufführen und beifügen.)
  22. Wie wird das Grundwasser unter den Deponiekörpern, also unterhalb der Basisabdich­tung, jeweils überwacht?
  23. Welche tektonischen Verwerfungen unter aktiven und stillgelegten DK III-Deponiestand-orten sind der Landesregierung bekannt?
  24. In welchem Umfang wurde bei der Einrichtung der jeweiligen aktiven und stillgelegten DK III-Deponien in NRW in die natürlichen geologischen Gegebenheiten eingegriffen?
  25. Gibt es in NRW Sonderabfalldeponien, aus denen Stoffe in das Grundwasser austreten? Wenn ja, um welche Deponien und welche Schadstoffe handelt es sich dabei jeweils?
  26. Wenn ja, wie erfolgt die Sanierung? (Bitte die Verfahren benennen.)
  27. Werden alle Sonderabfalldeponien in NRW auf austretende Gasemissionen kontrolliert?
  28. In welchen Zeiträumen und welchem Umfang finden diese Kontrollmessungen statt?
  29. Gibt es in NRW Sonderabfalldeponien, bei denen gasförmige Emissionen festgestellt werden? Wenn ja, welche Schadstoffe wurden festgestellt?
  30. Wer trägt in NRW die Kosten für Sanierungsmaßnahmen auf Sonderabfalldeponien?
  31. Gibt es in NRW eine Diskrepanz zwischen dem örtlichen Aufkommen von DK III-Abfällen und der räumlichen Verteilung der DK III-Deponien? Wenn ja, welche?
  32. Ist das Vorhandensein einer Basisabdichtung nach dem aktuellen Stand der Technik eine Voraussetzung für die Aufstockung einer DK III-Deponie?
  33. Mit welchen Rechtsformen werden die in der Ablagerung, in der Stilllegung und in der Nachsorge befindlichen DK III-Deponien in NRW betrieben? (Bitte die Betriebe mit auf­listen)
  34. Wie viele dieser Deponie-Betreiber sind zahlungsunfähig geworden? (Bitte benennen und einzeln auflisten unter Angabe des Datums.)
  35. Wer tritt in diesen Fällen für die Ausfälle ein?
  36. Worin bestehen ggf. die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit der Deponie-Betreiber?
  37. Welche finanziellen Folgeschäden werden daraus voraussichtlich für den Landeshaus­halt entstehen?
  38. Wie ist bei den einzelnen DK III-Deponien abgesichert, dass ausreichend finanzielle Mit­tel vorgehalten werden, damit die Stilllegung und die Nachsorge dauerhaft von den Be­treibern getragen werden können? (Bitte die Sicherungsmechanismen beschreiben und benennen.)
  39. In welchem Umfang erzielen Betreiber von DK III-Deponien in NRW Gewinne? (Bitte aufgeschlüsselt nach Deponiebetreiber diese Summen für die letzten zehn verfügbaren Geschäftsjahre benennen.)
  40. Werden Teile der Einnahmegewinne von DK III-Deponien abgeführt? Wenn ja, an wen, zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
  41. Die SAD Ochtrup ist ein Beispiel für eine stillgelegte Deponien, deren Betreiber Insolvenz angemeldet hat. Welche Kosten wird die vollständige Sanierung der Sickerwasseranla-gen der SAD Ochtrup voraussichtlich und für wen verursachen?
  42. Wo verbleibt der Aushub aus den Sanierungsmaßnahmen der SAD Ochtrup auf Dauer?
  43. Mit welchen Ergebnissen wurden die Auswirkungen der tektonischen Verwerfungen (nördlich und westlich) des Deponiestandortes auf die Grundwassersituation unter der SAD Ochtrup untersucht?
  44. Wie groß ist die vertikale Entfernung der Deponiebasis (tiefster Punkt) der SAD Ochtrup zu einem darunter liegenden Poren- bzw. Kluftwasserleiter? (Bitte dabei auch die ent­sprechenden geologischen Formationen benennen.)
  45. Durch welche Abdichtungs-Maßnahmen wird verhindert, dass Stoffe aus dem Deponie-körper der SAD Ochtrup in das umgebende Grundwasser horizontal und vertikal austre­ten können? (Falls es Deponie-Abschnitte unterschiedlicher Beschaffenheit natürlich und technisch gibt, bitte diese separat betrachten.)
  46. Welche Untersuchungen wurden seit der Planung der Deponie bis heute durchgeführt, um Aufschluss über die hydrogeologische Beschaffenheit des Untergrundes im Bereich der SAD Ochtrup zu erhalten? (Bitte jeweils Titel, Verfasserin bzw. Verfasser und Jah­reszahl auflisten.)
  47. Unter welchen Umständen und nach welchen Kriterien würde die SAD Ochtrup ggf. in eine Nachsorgephase entlassen werden?

IV. Altablagerungen und Altlasten

Die turnusmäßig fortgeschriebene Altlastenstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen – aktuell Berichtsjahr 2019 – belegt sowohl Fortschritte bei der Bewertung als auch bei der Sanierung von belasteten Flächen. Dennoch besteht hier weiterhin ein großer Handlungsbedarf. Wäh­rend beispielsweise 29 Behörden weniger als 15 Altablagerungen bzw. Altstandorte noch ohne Verdachtsbewertung angeben, sind bei zehn Behörden jeweils mehr als 500 Flächen als noch nicht abschließend hinsichtlich eines Verdachts bewertet eingestuft. Die Altlastenstatistik-Be­richte 2017 und 2019 zeigen im Vergleich immer noch eine Zunahme der Anzahl der ermittel­ten Altablagerungen und Altstandorte von 96.352 auf 97.320 Flächen. Auf dieser Grundlage kann angenommen werden, dass die weitere Ermittlung derartiger Flächen mit unterschiedli­chem Aufwand erfolgt, aber auch im Verhältnis zur regional unterschiedlichen Dichte histori­scher Industriestandorte mit Altlastenfolgen zu betrachten ist.

  1. Welche Gefahren gehen von Altablagerungen für die Bevölkerung in NRW aus?
  2. Inwieweit sind Häufungen bestimmter Krankheitsbilder in der Umgebung von Altablage­rungen bekannt?
  3. Wie wird die Bevölkerung über die Lage von Altablagerungen in ihrer Umgebung aufge­klärt?
  4. In welchem Umfang und für welche Maßnahmen stellt die Landesregierung Mittel für die Beseitigung von Altablagerungen und Altlasten zur Verfügung?
  5. Wie geht die Landesregierung mit Hg-, As-, Pb-, Cd-, Ni-, Benzol-, CKW-/PFC-/PCB-/ PAK-belasteten Böden aus Sanierungsmaßnahmen um?
  6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Gefahr durch Auswaschung und Zersetzung von Altablagerungen für Mensch und Umwelt?
  7. Welche Stellen sind derzeit mit welchen personellen Ressourcen für die Suche und Kon­trolle von Altstandorten verantwortlich?
  8. Welche Personalentwicklung hat es in diesem Bereich in den letzten 30 Jahren in NRW gegeben?
  9. Wie bewertet die Landesregierung die personelle und finanzielle Ausstattung vor dem Hintergrund, dass viele Altstandorte noch nicht dokumentiert und überprüft sind und auch weiterhin überwacht werden müssen?
  10. Welchen Einfluss haben die Altstandorte in NRW auf die Grundwasserqualität des Lan­des?
  11. Welche Gründe gibt es für die räumlich sehr unterschiedliche Dichte der ermittelten Ver­dachtsflächen und Altstandorte?
  12. Welche Hauptproblemquellen identifiziert die Landesregierung bei Altablagerungen mit Blick auf die chemischen, physischen und geologischen Eigenschaften von Altstandor­ten?
  13. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von PCB-Emission ausgehend von Alt­standorten?
  14. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von PAK-Emission ausgehend von Alt­standorten?
  15. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von PFC-Emission ausgehend von Alt­standorten?
  16. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Benzol-/CKW- und Schwermetall-Emission ausgehend von Altstandorten?
  17. Baustoffrecycling und DK 0, DK I- und DK II-Deponien

Vor dem Hintergrund, dass die Deponie-Kapazitäten für gefährliche Abfalle begrenzt sind und es bestenfalls schwierig wird, neue Flächen zur Deponierung von DK III-Abfällen zu erschlie­ßen, ist es wichtig, auch die Deponieklassen 0, I und II in das Management einzubeziehen. Allgemeines Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Abfallreduktion und das Recycling zuvor verwendeter Stoffe. Doch besonders mit Blick auf die anfallenden Berge an Bauschutt in NRW wird ersichtlich, dass der Deponiebedarf des Landes ohne ein Umdenken in der In­dustrie, Haus- und Bauwirtschaft noch lange nicht gestillt sein wird. Durch die Knappheit an Raum ist es Praxis, dass sich auch Abfälle auf Deponiebereichen wiederfinden, die eigentlich für höhere Deponieklassen bestimmt sind. Ebenfalls lassen sich gefährliche Abfälle durch Mi­schung und andere Verfahren der außergesetzlichen Praxis in Abfälle umwandeln, die sich auch auf weniger stark regulierten Deponieflächen lagern lassen.

  1. Durch welche Maßnahmen fördert die Landesregierung die zunehmende Reduzierung anfallender Mengen an Bauschutt auf Deponien?
  2. Welche Entwicklungen im Bausektor forciert die Landesregierung vor dem Hintergrund der knapper werdenden Bau-Ressource Sand für die Mischung zu Beton?
  3. Wie beziffert die Landesregierung die vorhandenen Mengen an recyclebarem Bauschutt in NRW?
  4. Wie bewertet die Landesregierung jeweils die ihr bekannten Verfahren zum Recycling mineralischer Baustoffe?
  5. In welchem Umfang werden welche Maßnahmen zum Recycling mineralischer Baustoffe von der Landesregierung unterstützt?
  6. Wie bewertet die Landesregierung das sortenrein stofftrennende Verfahren der Elektro­dynamischen Fragmentierung (EDF) vor dem Hintergrund einer möglichen Anwendung und Förderung in NRW?
  7. Welche Mengen an Primär-Beton werden in NRW an Stellen verbaut, an denen auch RC-Beton hätte verwendet werden können?
  8. Wie bewertet die Landesregierung die in NRW ausbaufähige Nutzung der vorhandenen Mengen an recyclebaren Baustoffen vor dem Hintergrund des Kiesabbaus am Nieder­rhein?
  9. Wie beziffert die Landesregierung die Menge an Kies, die in NRW nicht abgebaut werden müsste, wenn der in NRW lagernde Bauschutt nach bestgeeignetsten Verfahren recycelt werden würde?
  10. Welche Abbaufläche ließe sich damit maximal einsparen?
  11. Wie bewertet die Landesregierung die Wahrscheinlichkeit einer Zunahme der Kies-Ab-grabungen in den Kreisen Wesel, Kleve, Viersen und Borken durch die geplante Novelle des Landeswassergesetzes und die Bedarfsberechnung im Entwurf des Landesentwicklungsplans?
  12. Wie rechtfertigt die Landesregierung den Widerspruch zwischen den Zielsetzungen der WRRL und einer Ausweitung der Kiesabgrabungen am Niederrhein?
  13. Wurde bei der Bedarfsrechnung für Kies im LEP eine mit der Zeit steigende durchschnitt­liche Recycling-Quote beim Bauschutt mit einbezogen? (Falls nicht, bitte Gründe nen­nen.)
  14. Welche Mengen an Kies plant die Landesregierung vor dem Hintergrund der Beeinträch­tigung von Natur und Wasser bei Extraktion in den nächsten 25 Jahren zu exportieren bzw. deren Export zuzulassen?
  15. Wie viel Deponiefläche ließe sich, unterteilt nach Deponieklassen, in NRW einsparen, würden mineralische Baustoffe in NRW zu dem aktuell technisch höchstmöglichen Anteil recycelt werden?
  16. Was unternimmt die Landesregierung, um das Niveau des Bauschuttrecyclings zu stei­gern?
  17. Gibt es Maßnahmen und / oder Planungen, die Produktion und den Einsatz von Recyc­lingbeton zu steigern?
  18. Gibt die Landesregierung eine verbindliche Quote für den Anteil von recycelten Baustof­fen bei Bauprojekten von landeseigenen Behörden und Einrichtungen vor?
  19. Wenn ja, wie hoch ist die Quote?
  20. Inwiefern setzt sich die Landesregierung dafür ein, die bundes- und europaweiten Bau­regeln für Recyclingbeton zu öffnen?
  21. Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass in der öffentlichen Be­schaffung Recyclingbeton und andere Recyclingbaustoffe, die den Umweltanforderun­gen entsprechen, Primärmaterial vorgezogen werden bzw. werden müssen?
  22. Bei welchen landeseigenen Bauprojekten wurden bislang recycelte Baustoffe einge­setzt?
  23. Wie lange würden die statischen DK III-Kapazitäten in NRW unter Berücksichtigung der Verknappung an Lagerkapazitäten durch die Mengen an mineralischen Baustoffen auf höherklassigen Deponien ausreichen, würden auf ihnen keine DK 0-Abfälle mehr la­gern?
  24. Wie beziffert die Landesregierung die noch in bestehenden Gebäuden verbauten Men­gen an Asbest in NRW?
  25. Welche Mengen an DK 0-Abfällen lagern in NRW auf Deponien mit höheren Deponieklassen?
  26. Welche Mengen an Abfällen niedrigerer Klassen lagern in NRW auf Deponien der Klasse III?
  27. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen gefährliche Abfälle durch Mischung und andere Verfahren zu DK II-Abfällen umgewandelt wurden?
  28. Welche Mengen von welchen gefährlichen Stoffen lagern auf Deponien der Klasse 0, I oder II, die eigentlich auf DK III-Deponien gelagert werden müssten?
  29. Welche Bestimmungen gibt es in NRW für die stoffliche Trennung verschiedener Abfälle, insb. verschieden wiederverwertbarer Abfälle?
  30. Inwieweit geschieht eine stoffliche Trennung auf Deponien in NRW?
  31. Durch welche Maßnahmen erhöht die Landesregierung die Recyclebarkeit von Abfällen auf aktiven Deponien?
  32. Wie unterstützt die Landesregierung Unternehmen bei der Wiederaufbereitung von Ab­fällen auf Deponien?
  33. Welche Anreize schafft die Landesregierung, damit Recycling gegenüber Ablagerung und Neuverbrauch von Ressourcen attraktiver und marktfähiger wird?

V. Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen auf Deponien

Durch die Ablagerung gefährlicher Abfälle kommt es auf Deponien zu einer erhöhten Schad-stofflast in der Luft. Durch Bewegungen, Wind und Ausdünstung lagern sich Stoffe auf die Arbeitsumgebung ab und gelangen in die Atemluft, die potentiell gesundheitsschädlich sind. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Gesundheit von Arbeiterinnen und Arbeitern auf Deponien besonders wichtig.

  1. Sind der Landesregierung Fälle von Verstößen gegen den Arbeitsschutz auf Deponien bekannt (bitte Ort, Jahr und Art des Verstoßes benennen)?
  2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des vom Durchschnitt abwei­chenden Gesundheitszustandes und der Lebenserwartung von Personen, die auf Depo­nien arbeiten?
  3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des vom Durchschnitt abwei­chenden Gesundheitszustandes und der Lebenserwartung von Personen, die in der Ab­fallaufbereitung arbeiten?
  4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Beschäftigungsverhält­nisse auf Deponien (bitte aufschlüsseln nach Anteil und Art von Normalarbeitsverhält­nissen und atypischen Verhältnissen)?
  5. Inwieweit verfügen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer der Deponien in NRW über Ar­beitnehmervertretungen (wie etwa Betriebsräte)?
  6. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnisse von etwaigen Beschwerden der Arbeit-nehmenden gegen die Arbeitsbedingungen auf Deponien in NRW (Antwort bitte auf­schlüsseln nach Art der Beschwerden)?
  7. Inwieweit sind der Landesregierung Fälle von Berufsunfähigkeit und Frühverrentung aus gesundheitlichen Gründen bekannt? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Jahr, Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung)
  8. Inwieweit sind der Landesregierung Fälle von Berufsunfähigkeit und Frühverrentung aus gesundheitlichen Gründen im vorgelagerten Gewerbe bekannt? (Antwort bitte aufschlüs­seln nach Anzahl, Jahr, Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung)
  9. Wie viele Menschen arbeiten auf Deponien in NRW?
  10. Werden Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten angeworben?
  11. Wenn ja, wie viele und mit welcher durchschnittlichen und maximalen Beschäftigungs­zeit? Bitte für den Zeitraum ab 2000 darstellen und nach Herkunftsländern inkl. Deutsch­land aufschlüsseln.