Wie wird nach dem Verbot der Abfertigung von Tiertransporten in Drittstaaten weiter verfahren?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Aufgrund fehlender valider Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, fehlender Tränkmöglichkeiten und wiederholter medialer Berichterstattungen über massive Tierschutzverstöße beim Transport in Drittstaaten hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen per Erlass die Abfertigung langer Beförderungen von nicht abgesetzten Kälbern und Zuchtrindern in Drittstaaten bis auf Weiteres untersagt.
In einer nachrichtlichen Mitteilung an den Landkreistag NRW und den Städtetag NRW vom 21. Juli 2020 heißt es, dass zur Abstimmung der weiteren Verfahrensweise die von der Abfertigung langer Beförderungen von Zuchtrindern betroffenen Landkreise sowie die Wirtschaftsbeteiligten kurzfristig zu einer Besprechung in das Ministerium eingeladen werden. Nähere Informationen zur zukünftigen Verfahrensweise sollen in einem weiteren Erlass folgen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wann hat eine Besprechung zur Abstimmung der weiteren Verfahrensweise mit betroffenen Landkreisen und Wirtschaftsbeteiligten stattgefunden bzw. wird eine solche Besprechung stattfinden?
2.         Wer wurde/wird zu der unter 1 genannten Besprechung eingeladen?
3.         Zu welchem Ergebnis bezüglich der weiteren Verfahrensweise ist die Landesregierung nach der unter 1 genannten Besprechung gelangt?
4.         Unter Einhaltung welcher Kriterien wird die Landesregierung den zuständigen Kreisordnungsbehörden die Abfertigung langer Beförderungen von Zuchtrindern in Drittstaaten wieder gestatten?
5.         Wie beabsichtigt die Landesregierung, hinsichtlich des Verbots langer Beförderungen nicht abgesetzter Kälber zukünftig zu verfahren?