Wie wird die Überprüfungsqualität hinsichtlich tierärztlicher Hausapotheken zukünftig sichergestellt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage (Drs. 16/14996) geht hervor, dass im Jahr 2016 insgesamt 1.025 Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz durchgeführt worden sind. Bei ca. 917 jährlich in NRW zu kontrollierenden tierärztlichen Hausapotheken ist demnach auch nach Abzug der 54 anlassbezogenen Kontrollen mit 971 die Kontrollrate überschritten worden. Zum Vergleich: in den Jahren 2011 und 2012 lag die durchschnittliche jährliche Kontrollrate der Kreisordnungsbehörden landesweit lediglich bei 432 Hausapotheken. Somit hat das LANUV die ihm seit dem 01.10.2015 obliegende Zuständigkeit zur Überwachung gemäß §§ 64-69 des Arzneimittelgesetzes, die seit dem 01.03.2016 übertragene Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln gemäß §§ 19 und 22 des Betäubungsmittelgesetzes und die Überwachung immunologischer Tierarzneimitteln nach §24 des Tiergesundheitsgesetzes quantitativ und qualitativ umfänglich erfüllt.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 04.10.2017 wurde im Rahmen der Vorlage (Drs. 17/156) seitens des Ministeriums angekündigt, dass die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken – trotz positiver Überprüfungsbilanz – an die Kreisordnungsbehörden zurückgegeben wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Überprüfungen der insgesamt 1826 tierärztlichen Hausapotheken wurden in 2016 und 2017 kontrolliert bzw. nicht kontrolliert?
  2. Wurde das Soll von jährlich 50 Prozent kontrollierter Apotheken vor der Übertragung auf das LANUV seitens der Kreisbehörden erfüllt? Bitte benennen Sie zum Vergleich die Kontrollzahlen von 2010 bis 2014.
  3. Wie möchte die Landesregierung eine ausreichende Überprüfung bei einer Rückführung der Kontrollpflicht auf die Kreisordnungsbehörden zukünftig sicherstellen?
  4. Wie werden die Kommunen nach einer Rückführung unterstützt, um der Aufgabenerfüllung entsprechend nachkommen zu können? Bitte Bezug nehmen auf die dafür notwendige Personal- und Finanzausstattung der Kommunen.
  5. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden nach der Übertragung im LANUV Personal eingestellt und ausgebildet. Was bedeutet eine Rückführung der Aufgaben auf die Kommunen für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?