Wie wird die Einhaltung des Sonderungsverbotes überprüft und was sind die Ergebnisse?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer, Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter

Portrait Josefine Paul

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2899 vom 16.09.2019 (Drucksache 17/7425) hat die Landesregierung unter Ziffer 5 darauf verwiesen, dass das Ministerium für Schule und Bildung im Anerkennungsbescheid für Ergänzungsschulen, die auch die Primarstufe umfassen, die Auflage macht, dass die Schulträger jeweils zum 15. Oktober jeden Jahres die Schülerzahl, die Staatsangehörigkeiten und die Zahl der ausgeschriebenen und der vergebenen Stipendien zu melden hat. Bei abgelehnten Stipendien seien die Gründe anzugeben.
Anhand der Daten überprüfe das Ministerium regelmäßig, ob das Sonderungsverbot eingehalten werde. Als Prüfungsmaßstab gilt das „Informationsblatt zu den Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer und internationaler Ergänzungsschulen nach § 118 SchulG“. Unklar bleibt, wie die Ergebnisse der Überprüfung sind, und ob es auch die Schulen betrifft, deren Anerkennungsbescheid schon vor vielen Jahren ergangen ist.
Zur Überprüfung bei Ersatzschulen lautete die Antwort, dass die oberen Schulaufsichtsbehörden für die fortlaufende Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen sorgen, u.a. durch regelmäßige, stichprobenartige wie auch anlassbezogene Überprüfungen. Aus der Antwort geht aber nicht hervor, wie die Praxis der Schulaufsichtsbehörden aussieht. So blieb auch die Frage 1 unbeantwortet, mit welchen konkreten Auflagen die Einhaltung des Sonderungsverbotes sichergestellt werde. Auch gibt es keinen Hinweis, nach welchen Empfehlungen sich die Bezirksregierungen richten, analog zur Praxis des Ministeriums bei internationalen und ausländischen Ergänzungsschulen, wo es einen klaren Prüfungsmaßstab gibt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Melden alle 11 anerkannten ausländischen und internationalen Ergänzungsschulen, die (auch) Jahrgänge der Primarstufe umfassen, die eingeforderten Daten vollumfänglich (bitte gegebenenfalls nach Schulen differenzieren)?
2.           Wie viele Stipendien (Prozentangabe bezogen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler) wurden in den vergangenen fünf Jahren in den Schulen pro Jahrgang festgestellt?
3.           Wie hoch sind die Stipendienquoten und die Zahl der Freiplätze der Ersatzschulen (bitte nach Schulen und offiziellem Schulgeld aufschlüsseln)?
4.           Wie sieht die Praxis der oberen Schulaufsichtsbehörden hinsichtlich der regelmäßigen, stichprobenartigen Überprüfungen aus (Rhythmus, Art der Stichprobe)?
5.           In welchen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren die Nichteinhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen festgestellt?