Wie weit geht die Privatschulfreiheit in NRW?

Kleine Anfrage von Siegrid Beer

Schulen in freier Trägerschaft sind fester Bestandteil der Schullandschaft in NRW.
Entscheidend für die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft ist es, dass sie öffentlichen Schulen in ihren Lehrzielen, in der Qualität der Abschlüsse und der Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht nachstehen sowie nicht zur Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern führen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Ersatzschulen, Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß ihrer Schulkonzepte auf Ziffernnoten in bestimmten Jahrgängen verzichten und auf andere Formen der Leistungsrückmeldungen setzen. Dazu gehören u.a. ausführliche Lernentwicklungsberichte und Kompetenzraster. Die Entscheidung über die Art und Weise der Beurteilung und Bewertung der Schülerinnen und Schüler gehört zu dem pädagogisch- didaktischen Kernbereich einer Schule. Dabei ist jeweils zu gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler bei Abgangszeugnissen, z.B. beim Übergang in andere Schulen und auch bei Abschlusszeugnissen auch Ziffernnoten erhalten.
Viele Ersatzschulen nehmen freiwillig an zentralen Abschlussprüfungen teil, um sich bewusst einem Monitoring der Leistungsergebnisse im Vergleich zu staatlichen Schulen zu stellen.
Immer wieder gibt es Schwierigkeiten für Schulen in freier Trägerschaft, die Genehmigung zu erhalten, auf Ziffernnoten bis zur Klasse 8 verzichten zu können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welche schulrechtlichen und inhaltlichen Vorgaben muss eine Schule erfüllen, damit sie bis zur Klasse 8 auf Ziffernnoten verzichten und alternative Formen der Beurteilung und Leistungsbewertung anwenden darf?
2.         Inwieweit darf das Land Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich gebotenen Privatschulfreiheit die pädagogische Freiheit der Ersatzschulen einschränken?
3.         Welche Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen verzichten seit wann auf die Vergabe von Ziffernnoten in welchen Jahrgängen?
4.         Wie vielen Ersatzschulen ist die Genehmigung auf Verzicht der Vergabe von Ziffernnoten versagt worden?
5.         Aus welchen Gründen wurden Ersatzschulen bislang die Genehmigungen zur Vergabe von Ziffernnoten versagt?