Wie verhindert die Landesregierung Kahlschläge in Buchenwäldern im Hochsauerlandkreis?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Johannes Remmel

Die klimatischen Veränderungen der letzten Jahre, insbesondere die extreme Trockenheit und Stürme, haben unseren Wäldern stark zugesetzt, mit der Folge, dass große Teile absterben. In diesem Zusammenhang wird politisch wie öffentlich darüber diskutiert, wie der Waldumbau in den nächsten Jahrzenten gelingen kann. Einig sind sich Expertinnen und Experten insbesondere darin, dass die Fichtenmonokulturen nicht zukunftsträchtig sind und es hingegen vielmehr einen vielfältigen Baumartenmix braucht.
Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass es auch in NRW nach wie vor zur Umwidmung ganzer Laubholzbestände hin zu Fichtenmonokulturen kommt. Auch im Hochsauerlandkreis, am „Hohen Knochen“ zwischen Ohlenbach und Neuastenberg, ist erneut ein solcher Fall bekannt geworden. Es handelt sich Zeugenaussagen zufolge um einen großflächigen Kahlschlag von etwa 30 Hektar, der innerhalb von zehn Jahren in einem rund hundertjährigen Buchenwaldbestand vorgenommen wurde. Die hier freigewordene Fläche wurde anschließend durch den Privatwaldbesitzer mit Fichten aufgeforstet. Auch die örtliche Presse hat bereits darüber berichtet.
Alle Bekundungen der Landesregierung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Waldpakts, sind mit einer solchen Art der Bewirtschaftung nicht vereinbar. Der Waldpakt wurde gemeinsam mit Verbänden aus Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz und Berufsvertretung geschlossen, um ein Maßnahmenpaket zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel auf den Weg zu bringen. Ziel war es, die Entwicklung von stabilen Mischwäldern auf Basis des Waldbaukonzeptes fortzuführen. Daher ist es fraglich, inwiefern eine wie im Hochsauerlandkreis dokumentierte Beförsterung mit den Zielen der „Waldbaustrategie“ vereinbar sein soll.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Hat in dem genannten Fall eine staatliche waldbauliche Beratung stattgefunden? (Bitte Beratungszeitpunkt und ausgesprochene Empfehlung benennen)
2.         Ist der entsprechende Privatwaldbesitzer Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft?
3.         Hat dieser Privatwaldbesitzer in den letzten zehn Jahren von staatlichen Fördergeldern profitiert? (Bitte Höhe der bewilligten Mittel benennen).
4.        Handelt es sich bei dem Wald um eine zertifizierte Fläche? (Bitte entsprechende Zertifizierung inklusive der dort festgelegten Kriterien der Bewirtschaftung benennen)
5.        Wie möchte die Landesregierung derartige Umwidmungen von Waldflächen vor dem Hintergrund des notwendigen klimastabilen Waldumbaus zukünftig unterbinden? (Bitte geplante Maßnahmen und Instrumente benennen)