Der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, hatte in den vergangenen Monaten bei Sportvereinen und Kommunen zu Verunsicherungen und großer Sorge geführt. Denn Kunstrasenplätze, welche mit Gummi-/Kunststoffgranulat aufgefüllt und gedämpft werden, um das Verletzungsrisiko zu minimieren, gelten als eine Quelle für den Austrag von Mikroplastik in die Umwelt. Daher befürchteten die Vereine, ein komplettes Verbot von Kunstrasenplätzen mit Gummigranulat stünde im Raum.
Die Landesregierung hat dazu Stellung genommen. In Zukunft sollen keine Sportplätze mit Gummigranulat-Einstreu gefördert werden und es wird über Einstreu-Alternativen z. B. aus Kork oder Quarzsand diskutiert. Bereits angelegten Kunstrasenplätzen mit Gummigranulat wurde in dem Zuge Bestandsschutz zugesichert, ohne jedoch Maßnahmen und Lösungsvorschläge zu benennen, wie der von ihnen ausgehende Austrag von Mikroplastik kurzfristig vermindert werden kann. Ebenfalls wurde durch Antwort auf die Kleine Anfrage 2795 deutlich, dass der Landesregierung keine Angaben zu den Sportplätzen in den Kommunen vorliegen. Damit wird das Problem des fortlaufenden Mikroplastik-Austrags der Bestandsplätze nicht in Angriff genommen, sondern ignoriert und auf die Zukunft verschoben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung eine Erhebung der Kunstrasensportplätze durchzuführen, um das Ausmaß des Problems von Mikroplastik-Austrag durch Bestandsplätze bewerten zu können?
2. Welche Maßnahmen empfiehlt die Landesregierung Kommunen bzw. Sportvereinen, um den fortlaufenden Austrag von Mikroplastik durch mit Gummigranulat aufgefüllte Bestandsplätze in die Umwelt zu vermeiden, sollte kein vollständiger Austausch des Granulats erfolgen (z. B. ein geschlossener Bewässerungskreislauf, ein Verwehungsschutz und/oder andere Barrieren am Spielfeldrand)?
3. Es wurde auf die Fördermittel für „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes“ verwiesen, um die Umrüstung der Sportplätze zu finanzieren. Wie viele der Kommunen in NRW erfüllen diese Richtlinien bzw. erhalten entsprechend Fördermittel? (Bitte Kommunen und die jeweils erhaltende Fördersumme benennen)
4. Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen bzw. Sportvereine dabei, Alternativen zur Verringerung des fortlaufenden Mikroplastikaustrags bei Bestandsplätzen umzusetzen?
5. Plant die Landesregierung eine Verpflichtung zur Verwendung von nachhaltigen Materialien zum Bau bzw. Umbau von Sportplätzen zu erlassen?