Wie unterstützt die Landesregierung den Aufbau einer deutschlandweiten Datenbank für Tiertransportrouten?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Für beförderte Tiere stellen Transporte, insbesondere lange dauernde Transporte in Drittstaaten, eine hohe Belastung dar. Die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport, konkretisiert durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Tierschutztransportverordnung), sollen dem Schutz der transportierten Tiere dienen. So schreibt Erstere unter anderem vor, dass die Tiere bei Langstreckentransporten an zugelassenen Entlade- und Versorgungsstationen abgeladen, gefüttert, getränkt, in Augenschein genommen und gegebenenfalls tierärztlich versorgt werden müssen. Zusätzlich muss eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden eingehalten werden. Diese Vorgaben gelten auf der gesamten Transportstrecke, auch jenseits der EU-Außengrenzen. (EuGH, Urteil vom 23. April 2015, C-424/13, ECLI:EU:C:2015:259. Im Internet: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Tiertransporte&docid=163872&pageIndex=0 &doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1696204#ctx1 (Stand: 21.07.2020)).
Der Bericht der hessischen Landestierschutzbeauftragten und drei weiterer Amtstierärztinnen über die Überprüfung von Tiertransportrouten durch Russland nach Kasachstan und Usbekistan im August 2019 brachte hervor, dass die vorgegebenen Versorgungsstationen entweder nicht existieren oder die Vorgaben der Verordnung nicht erfüllen (Martin, Madeleine/Fuchs, Gabriele/Hellerich, Birte/Herfen, Kerstin: Besichtigung von Entlade- und Versorgungsstationen gemäß der VO (EG) 1/2005 in der Russischen Föderation, die in Transportplänen zu Langstreckentransporten angegeben werden (9. bis 14. August 2019). Im Internet: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/09-09-2019_russland_report_-_mit_bildern_und_unterschriften_-_endfassung_heheffuma.pdf (Stand: 21.07.2020).). Daraufhin untersagten mehrere Bundesländer, darunter auch NRW, Tiertransporte durch Russland.
Um in Zukunft sicherzustellen, dass entlang der Transportrouten in Drittstaaten eine ausreichende, den EU-Vorgaben entsprechende Versorgung der Tiere in Versorgungsstationen gewährleistet ist, soll in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine deutschlandweite Datenbank für Transportrouten aufgebaut werden (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Tierhandel und Transport. Im Internet: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierhandel-und-transport/tierhandel-und-transport_node.html (Stand: 21.07.2020); Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Tiertransporte bei Hitze. Bundesagrarministerium verschärft Regelungen. Pressemitteilung Nr. 191/2019 vom 24.09.2019. Im Internet:          https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/191-tiertransporte.html (Stand: 21.07.2020)).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welcher Prozess der Umsetzung der deutschlandweiten Datenbank für Tiertransportrouten ist der Landesregierung bekannt?
2.         Wann rechnet die Landesregierung mit einer Inbetriebnahme der Datenbank für Tiertransportrouten?
3.         Was hat Nordrhein-Westfalen bisher zum Aufbau der unter Frage 1 genannten Datenbank beigetragen?
4.         Inwiefern werden die Informationen zu den Versorgungsstationen (Stationsname, geografische Lage, Ausstattung, Kapazität, Funktionsfähigkeit) auf Tiertransportrouten auch außerhalb der Europäischen Union, etwa durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort, verifiziert?
5.         Welche Tiertransportrouten werden seitens NRW derzeit nicht bedient, weil hier erhebliche Umsetzungsdefizite hinsichtlich der EU-Verordnung festgestellt worden sind?