Wie unterstützt die Landesregierung bei der Umsetzung der DSGVO?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar. Sie bietet erstmals hohe datenschutzrechtliche Standards für alle Bürgerinnen und Bürger Europas. Fachleute gehen bereits zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass sie in naher Zukunft zum Weltstandard des Datenschutzes wird.
Dennoch wurde die Datenschutzgrundverordnung von zahlreichen Stellen kritisiert – kurz vor Inkrafttreten auch durch die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der Plenardebatte am 16. Mai 2018. So forderte etwa der Abgeordnete Lehne: „Die Regeln zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung müssen … gelockert werden“.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Unterstützungsangebote betreibt die Landesregierung seit welchem Zeitpunkt, um – jeweils bitte einzeln aufgeschlüsselt – öffentliche Einrichtungen, Betriebe, Vereine und sonstige gesellschaftliche Akteurinnen bzw. Akteure bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen?
  2. Wie häufig wurden die unter Frage 1 abgefragten Angebote angenommen?
  3. Hinsichtlich welcher Fragestellungen erfolgte jeweils eine Beratung oder Unterstützung?
  4. Beabsichtigt die Landesregierung, zusätzliche Angebote zu implementieren?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher für Änderungen am Landes-, Bundes- oder Europarecht im Kontext der DSGVO unternommen?