Wie unterstützt der Pflanzenschutzdienst in Nordrhein-Westfalen die Aufklärung von Verdachtsfällen unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendung und von Abdriftschäden Betroffene?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Durchführung und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) obliegt in Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Pflanzenschutzdienst, welcher bei der Landwirtschaftskammer NRW angesiedelt ist. Die Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes umfassen unter anderem die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Verfahren des Pflanzenschutzes sowie die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (§ 59 PflSchG).

Ein konkreter Verdacht zu einem Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann dem Pflanzenschutzdienst mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Formular „Vordruck Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen“ ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer abrufbar.1 Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachrechtsbehörde entscheidet über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen.2 Auch ein Verdacht auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel kann dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.3 Bienenproben werden vom Julius-Kühn-Institut untersucht.4 Entsprechende Formulare sind ebenfalls online abrufbar.5

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz wurden dem Pflanzenschutzdienst NRW in den vergangenen zehn Jahren übermittelt? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen und Meldung eines Verdachts auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel)
  1. Wie viele anlassbezogene Kontrollen wurden in den unter Frage 1 genannten Fällen durchgeführt? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kontrolle aufgrund einer „Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen“, Kontrolle aufgrund der Meldung eines Verdachts auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel)
  2. In wie vielen der unter Frage 1 genannten Fälle konnte der gemeldete Verdacht durch die Ermittlungen des Pflanzenschutzdienstes beziehungsweise durch Untersuchungen des Julius-Kühn-Instituts in den vergangenen zehn Jahren bestätigt werden? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr)
  3. Welche niedrigschwelligeren Angebote als die Einreichung einer „Anzeige wegen Verdachts unzulässiger Pflanzenschutzmittelanwendungen“ macht die Landwirtschaftskammer NRW Bürgerinnen und Bürgern, die eine entsprechende verdächtige Pflanzenschutzmittelanwendung bemerken?
  4. Wie unterstützt die Landwirtschaftskammer NRW Landwirtinnen und Landwirte, deren landwirtschaftliche Nutzflächen von Pflanzenschutzmittelabdrift betroffen sind?

 

1 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/pdf/anzeige-ordnungswidrigkeit.pdf.

2 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/index.htm#kontrollen.

3 Ebd.

4 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/obstbau/bienenvergiftungen.htm.

5 Ebd.