Wie und Wann verhält sich die Landesregierung zur jetzt auf Bundesebene gefundenen Lösung zur Grundsteuerreform?

Kleine Anfrage von Horst Becker

Presseberichten zufolge prüft die Landesregierung Ausnahmen bei der Grundsteuerreform. Dadurch entstehende Mindereinnahmen würden nicht über den Länderfinanzausgleich ausgeglichen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Kann die Landesregierung zusagen, dass sie dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten wird, der von dem Grundsteuervorschlag der Bundesregierung abweicht?
2.         Plant die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, mit denen so von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll?
3.         Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung zu Modellen für den Fall, dass von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll?
4.         Wann wird die Landesregierung den Landtag über ihre Pläne zum Umgang mit der Grundsteuerreform informieren?
5.         Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zu der jetzt gefundenen Einigung zur Grundsteuerreform verhalten?