Wie überprüft die Landesregierung die Einhaltung der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung?

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh, Johannes Remmel und Nowich Rüße

Portrait Norwich Rüße
Mehrdad Mostofizadeh

In der Folge der Legionellen-Infektionen in Warstein im Jahr 2013 und der Feststellung von Legionellen-Infektionen an weiteren Standorten hat es eine Bundesratsinitiative der damaligen NRW-Landesregierung gegeben, die zur Novellierung der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geführt hat. Diese ist am 19. August 2017 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Betreiberinnen und Betreiber raumlufttechnischer Anlagen (Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) u.a. den Betrieb der Anlagen bei den Behörden anzeigen, sie regelmäßig überprüfen lassen und Vorkehrungen für regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen treffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, ob die von der 42. BImSchV betroffenen Unternehmen sich an die Vorgaben zum Betrieb und zur Überprüfung ihrer Anlagen halten?

2. Welche regelmäßigen Überprüfungen der betreffenden Anlagen finden von Seiten des Landes neben den in der 42. BImSchV vorgeschriebenen Überprüfungen statt?

3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Ergebnisse der von den Betrieben selbst vorgenommenen bzw. in Auftrag gegebenen Überprüfungen?

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über häufig bzw. regelmäßig vorkommende Verstöße gegen die 42. BImSchV, die als infektionsschutztechnisch relevant eingestuft werden können?