Wie stellt Ministerin Schulze Föcking konkret sicher, dass sie bei Entscheidungen ihres Ministeriums nicht mitwirkt, die die Bereiche Tierhaltung und Tierschutz betreffen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Barbara Steffens

Portrait Norwich Rüße

Ministerin Schulze Föcking hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 397 vom 12. Oktober 2017 festgestellt, dass sie an Entscheidungen ihres Ministeriums, die den Betrieb Schulze Föcking GbR und den Hof Schulze Föcking betreffen, nicht mitgewirkt habe und dies auch künftig nicht tun werde. In diesen Fällen werde sie entsprechend § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten.
In der „Antwort“ der Landesregierung (Drs. Nr. 17/1230) auf unsere Kleine Anfrage Nr. 397 wurde auf die enthaltenen präzisen Fragen 3 – 5 nicht geantwortet, sondern in allgemeiner Form darauf verwiesen, dass Ministerin Schulze Föcking nicht an Entscheidungen den Betrieb Schulze Föcking GbR und den Hof Schulze Föcking betreffend mitwirke und sich in diesen Fällen entsprechend § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten lasse.
In ihrer Antwort hat Ministerin Schulze Föcking also nicht konkret auf die Fragen geantwortet, für welche konkreten Bereiche sie solche Vorkehrungen für Entscheidungsprozesse getroffen hat. Es ist also weiterhin weder ersichtlich, welche Themenbereiche sie in ihrem Zuständigkeitsbereich vom Mitwirkungsverbot umfasst sieht, noch wie sie konkret sicherstellt, dass sie solche Vorgänge nicht erreichen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrem Ministerium deutlich ist, in welchen Fällen die Entscheidungen durch den Staatssekretär und nicht durch Ministerin Schulze Föcking getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Für welche konkreten Bereiche hat Ministerin Schulze Föcking verfügt, dass Sie gemäß § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten wird?
  2. Für welche konkreten Fragen der Tierhaltung und des Tierschutzes sowie des Veterinärwesens gelten diese Verfügungen?
  3. Wann hat Ministerin Schulze Föcking diese Verfügung getroffen?
  4. In welcher Form hat Ministerin Schulze Föcking diese Verfügung in ihrem Ministerium bekannt gemacht?