Wie stellt die Landesregierung die Unparteilichkeit der Amtsführung und die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen von Ministerin Schulze Föcking sicher und wie schließt die Landesregierung den Anschein der Befangenheit aus?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Barbara Steffens

Portrait Norwich Rüße

An das Handeln von Ministerinnen und Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere ihre Entscheidungen in behördlichen Verfahren, sind durch den Amtseid sowie gesetzliche Vorschriften hohe Maßstäbe gelegt. Es obliegt ihnen jeden bösen Anschein, ob gerechtfertigt oder nicht, bezüglich ihrer unparteiischen Amtsführung zu unterbinden. Dazu kann erforderlich sein, sich der Mitwirkung in Verwaltungsverfahren wegen Befangenheit zu enthalten. Frau Ministerin Schulze Föcking war nach eigenen Angaben bis zum 01. Juli 2017 am Landwirtschaftlichen Betrieb Schulze Föcking GbR, Steinfurt, beteiligt. Die Beteiligung von Frau Ministerin Schulze Föcking steht allerdings auch weiterhin unter ihren veröffentlichungspflichtigen Angaben als Abgeordnete auf der Homepage des Landtags NRW. In der Fragestunde des Landtags am 13. September 2017 weigerte sie Frau Ministerin Schulze Föcking die Frage nach ihrem Eigentum am Hof Schulze Föcking zu beantworten. Da ihr Ehemann am Landwirt- schaftlichen Betrieb Schulze Föcking GbR, Steinfurt, nach wie vor beteiligt ist, ist er und sein Betrieb wirtschaftlich von Entscheidungen abhängig, die durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Inwiefern hat Ministerin Schulze Föcking bisher an Entscheidungen ihres Ministeriums, die im weitesten Sinne die wirtschaftlichen Belange des Landwirtschaftlichen Betriebs Schulze Föcking GbR, Steinfurt, und des Hofes Schulze Föcking mitgewirkt?
  2. Inwiefern hat Ministerin Schulze Föcking Vorkehrungen bei Entscheidungen in Bereichen, die im weitesten Sinne die wirtschaftlichen Belange des Landwirtschaftlichen Betriebs Schulze Föcking GbR, Steinfurt, und des Hofes Schulze Föcking betreffen, getroffen, die ihre entsprechende Mitwirkung ausschließen?
  3. Für welche konkreten Bereiche hat Ministerin Schulze Föcking solche Vorkehrungen für Entscheidungsprozesse in ihrem Ministerium getroffen?
  4. Falls bisher noch keine solchen Vorkehrungen getroffen wurden: in welchen  Bereichen hat Frau Ministerin Schulze Föcking zukünftig vor, ihre Enthaltung bei Entscheidungen zu erklären, um zukünftig fehlerhafte und damit rechtlich anfechtbare Amtsentscheidungen zu vermeiden?
  5. Inwiefern sieht Ministerin Schulze Föcking sich bei Entscheidungen in ihrem Verantwortungsbereich vom gesetzlichen Mitwirkungsverbot erfasst?