Wie sieht die Entwicklung beim studentischen Wohnraum aus?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Arndt Klocke

Der Wohnungsmarkt für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung leben, ist vor allem geprägt durch die günstigen und attraktiven Angebote der Studierendenwerke. Die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen bieten den weitaus größten Teil der speziell für Studierende ausgewiesenen Wohnplätze an. Daneben gibt es auch Angebote von privaten Anbietern.

In einigen Städten des Landes haben in den letzten zehn Jahren die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarkts und ein starker Anstieg der Zahl der Studierenden zu einem erhöhten Bedarf an zusätzlichem und kostengünstigem Wohnraum für Studierende geführt. Die Prognosen weisen darauf hin, dass der Bedarf noch lange Zeit hoch bleiben wird.

Gleichzeitig melden die Studierendenwerke seit einigen Jahren einen hohen Investitionsbedarf für Sanierungen oder Ersatzneubauten von Wohnanlagen für Studierende. Dies passiert zu einem Zeitpunkt, in dem das Land entscheidende Weichen für den Klimaschutz stellen muss, wozu auch entsprechende Vorhaben und Vorgaben für Baumaßnahmen gehören.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele öffentlich geförderte Wohnplätze für Studierende gab es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2005-2021? (Bitte differenzieren nach Wohnplätzen der Studierendenwerke und von privaten Anbietern sowie jeweils nach bewohnbaren, bewohnten und in Sanierung befindlichen Wohnplätzen)
  2. Wie sehen die aktuellen Planungen zum Neubau und zur Sanierung von Wohnplätzen für die Jahre 2022-2027 aus? (Bitte differenzieren nach Wohnplätzen der Studierendenwerke und von privaten Anbietern)
  3. Wie unterstützt die Landesregierung die Studierendenwerke und privaten Anbieter beim Ausbau von öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende? (Bitte differenzieren nach bisherigen Maßnahmen und nach Maßnahmen, die in den nächsten Jahren ergriffen werden sollen)
  4. Was hat die Landesregierung unternommen, um den von den Studierendenwerken gemeldeten Investitionsbedarf für Sanierungen oder Ersatzneubauten von Wohnanlagen für Studierende abzubauen? (Bitte differenzieren nach bisherigen Maßnahmen und nach Maßnahmen, die in den nächsten Jahren ergriffen werden sollen)
  5. Welche Vorgaben plant die Landesregierung für die Förderung von Wohnanlagen für Studierende, um den Beitrag dieser Baumaßnahmen zum Klimaschutz sicherzustellen? (Bitte gegebenenfalls differenzieren nach Vorgaben für Neubauten, Ersatzneubauten oder Sanierungen)