Wie setzt die Landesregierung die KMK-Strategie zur Menschenrechtsbildung um?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer, Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter

Portrait Josefine Paul

Schon 1980 hat die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zur Menschenrechtserziehung in der Schule beschlossen, die im Jahr 2000 umfassend überarbeitet wurden. Die grundlegende Rolle der Menschenrechte als Voraussetzung, Rahmen und Gegenstand der Bildung schlägt sich auch nieder in den KMK-Beschlüssen zur Demokratiebildung (2009), zur Interkulturellen Bildung (2013), zur Erinnerungskultur (2014) und zur Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt (2015). Schließlich wurde die KMK-Strategie von 2000 erneut überarbeitet und als „Menschenrechtsbildung in der Schule“ am 11. Oktober 2018 beschlossen.
Schon die Vereinten Nationen weisen der Bildung eine zentrale Aufgabe für die Achtung der Menschenrechte zu. Nach ihrer Auffassung umfasst Menschenrechtsbildung die Bildung über, durch und für Menschenrechte. Die KMK stellt fest: „Es ist eine Aufgabe der Schule, zu einer menschenrechtssensiblen und -fördernden Haltung zu erziehen, das erforderliche Wissen und geeignete Urteils-, Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zu vermitteln sowie zu offenem und aktivem Engagement zu ermutigen.“
Für die KMK ist Menschenrechtsbildung „ein Querschnittsthema für das gesamte Schulleben und daher auch Gegenstand fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterrichts. Schulen sollen nicht nur die praktische Bedeutung der Menschenrechte und der Kinderrechte und ihre universelle Geltung vermitteln, sondern auch Schülerinnen und Schüler stärken und befähigen, sich im persönlichen wie gesellschaftlichen Lebensumfeld für Menschenrechte und damit für ihre und die Rechte anderer einzusetzen.
Der KMK-Beschluss weist den Ländern die Aufgabe zu, die Schulen bei der Umsetzung durch Beratung, Begleitung und Gelegenheit zur Fortbildung zu unterstützen.
Menschenrechtsbildung muss bei der Ausgestaltung der Lehrpläne Berücksichtigung finden. Die Länder sollen über die Schulaufsicht für ein wirksames Beschwerdesystem sorgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Menschenrechtsbildung unternommen oder geplant hinsichtlich der Unterstützung der Schulen durch Beratung und Begleitung?
2.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Menschenrechtsbildung unternommen oder geplant hinsichtlich der Fortbildung?
3.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Menschenrechtsbildung unternommen oder geplant hinsichtlich der Verankerung der Menschrechtsbildung in den Lehrplänen?
4.           Wie sorgt die Landesregierung über die Schulaufsicht für ein wirksames Beschwerdesystem?
5.           Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK- Beschlusses zur Menschenrechtsbildung in den Schulen unternommen oder geplant?