Wie schützt die Landesregierung das Reinigungspersonal an Hochschulen vor Ausbeutung und prekärer Beschäftigung?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Der Versuch, die Corona-Pandemie einzudämmen, führt seit Monaten auch zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk. Selbst für Gebäude, in denen sich in Zeiten von Lockdown und Homeoffice nur vergleichsweise wenige Personen befinden, werden deutlich höhere Anforderungen an die Reinigung gestellt.

Nicht alle Tätigkeiten an Hochschulen werden von Beschäftigten der Hochschulen erbracht. Zu den im Wesentlichen extern Beschäftigten gehört das Reinigungspersonal. Von Personalvertretungen an den Hochschulen wurde die Situation dieses Personals bereits vor der Corona-Pandemie als äußerst bedenklich beschrieben.

Zwar gilt für sie der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung, doch das schützt sie nicht vor Ausbeutung und prekärer Beschäftigung. Um die lukrativen Aufträge der Hochschulen zu erhalten, besteht zwischen den Reinigungsunternehmen ein scharfer Unterbietungswettbewerb zu Lasten des Personals. Dabei werden von den Unternehmen unrealistische Angebote gemacht, was die Reinigung bestimmter Flächen in einer gewissen Zeit betrifft. Die Folge sind hoher Stress, Überforderung und Dumpinglöhne für das Reinigungspersonal. Auf diese Weise werden tarifliche und gesetzliche Bestimmungen unterlaufen.

Der „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“, der im März 2016 zwischen Landespersonalrätekonferenzen, Hochschulleitungen und Wissenschaftsministerium unterzeichnet wurde und dessen Evaluation derzeit ansteht, erstreckt sich nicht auf die externen Beschäftigten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeitssituation des Reinigungspersonals an den Hochschulen?
  2. Steht die Landesregierung im Austausch mit den Hochschulen und Personalrätekonferenzen über die Situation des durch die Hochschulen beauftragten Reinigungspersonals?
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Hochschulen keine Aufträge mit Unternehmen, insbesondere aus dem Reinigungsgewerbe, abschließen, die dazu führen, dass die Beschäftigten der Unternehmen unter prekären Arbeitsbedingungen tätig sind?
  4. Gibt es Richtlinien oder ähnliches der Landesregierung für die Hochschulen, die helfen
    sollen zu vermeiden, dass Hochschulen Leistungsangebote annehmen, die unrealistisch ausgestaltet sind und dazu dienen, tarifliche und gesetzliche Bestimmungen zu unterlaufen?
  5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ ergänzt werden sollte, um Regelungen für von Hochschulen beauftragte externe Beschäftigte?