Wie schnell kann die Luftqualität an Belastungsschwerpunkten durch Umrüstung des ÖPNV verbessert werden?

Kleine Anfrage von arndt klocke, Johannes Remmel und Verena Schäffer

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufschlüsselung von Messwerten“ (DS 17/2920) hat die Landesregierung vier Belastungsschwerpunkte angegeben, an denen nach Untersuchungen des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) der ÖPNV einen Anteil von mehr als 25 Prozent an der NOx-Belastung hat. Dies sind:

  • Witten, Ruhrstraße (Luftreinhalteplan Witten 2016) mit 29 Prozent;
  • Hagen, Graf-von Galen-Ring (Luftreinhalteplan Hagen 2017) mit 27 Prozent;
  • Siegen, Sandstraße (Luftreinhalteplan Siegen, 2015) mit 27 Prozent;
  • Aachen, Adalbertsteinweg (Luftreinhalteplan Aachen, 2015) mit 26 Prozent.

Daraus folgert die Landesregierung, dass an diesen Stellen die Luftqualität durch die Umstellung der dort benutzten Busse auf E-Mobilität deutlich verbessert werden könne.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Fahrzeugtypen-Mix der die oben genannten Stellen passierenden Busse des ÖPNV? (Bitte nach den einzelnen Belastungsschwerpunkten aufschlüsseln.)
  2. Wie müssten die Fahrzeugflotten der dort verkehrenden Verkehrsunternehmen umgerüstet werden, damit durch diese Umrüstung die Grenzwerte 2019 dort eingehalten werden?
  3. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die oben genannten Kommunen bei der Umrüstung der Fahrzeugflotte der Verkehrsunternehmen, die an den Belastungsschwerpunkten verkehren?