In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufschlüsselung von Messwerten“ (DS 17/2920) hat die Landesregierung vier Belastungsschwerpunkte angegeben, an denen nach Untersuchungen des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) der ÖPNV einen Anteil von mehr als 25 Prozent an der NOx-Belastung hat. Dies sind:
- Witten, Ruhrstraße (Luftreinhalteplan Witten 2016) mit 29 Prozent;
- Hagen, Graf-von Galen-Ring (Luftreinhalteplan Hagen 2017) mit 27 Prozent;
- Siegen, Sandstraße (Luftreinhalteplan Siegen, 2015) mit 27 Prozent;
- Aachen, Adalbertsteinweg (Luftreinhalteplan Aachen, 2015) mit 26 Prozent.
Daraus folgert die Landesregierung, dass an diesen Stellen die Luftqualität durch die Umstellung der dort benutzten Busse auf E-Mobilität deutlich verbessert werden könne.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Fahrzeugtypen-Mix der die oben genannten Stellen passierenden Busse des ÖPNV? (Bitte nach den einzelnen Belastungsschwerpunkten aufschlüsseln.)
- Wie müssten die Fahrzeugflotten der dort verkehrenden Verkehrsunternehmen umgerüstet werden, damit durch diese Umrüstung die Grenzwerte 2019 dort eingehalten werden?
- Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die oben genannten Kommunen bei der Umrüstung der Fahrzeugflotte der Verkehrsunternehmen, die an den Belastungsschwerpunkten verkehren?