Wie problematisch sind biozidhaltige Schiffsanstriche für den Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Barbara Steffens

Schiffsanstriche für Sportboote, sogenannte Antifouling-Beschichtungen, sind keine Beschichtungen im herkömmlichen Sinne sondern Biozidprodukte. Diese enthalten chemische Stoffe oder Mikroorganismen, die permanent ins Wasser abgegeben werden um dem Bewuchs von Bootsrümpfen vorzubeugen. Die Zulassung dieser biozidhaltigen Schiffsanstriche wird im Rahmen des europäischen Biozidrechts einem amtlichen Zulassungsverfahren unterzogen. Doch reale Risiken von Falschanwendungen durch sorglosen Umgang, Unfällen oder durch mögliche Kombinationseffekte von Gemischen bleiben bei der Zulassungsprüfung oftmals unberücksichtigt.
Alle verfügbaren biozidhaltigen Unterwasserbeschichtungen enthalten für Wasserlebewesen giftige Wirkstoffe, gelten als umweltgefährlich und können auch für die menschliche Gesundheit ein Risiko darstellen. Verglichen mit der Berufsschifffahrt ist die im Sportbootbereich eingesetzte Menge an Wirkstoff relativ gering, dennoch kann hier von einer relevanten Umweltgefährdung ausgegangen werden, da Sportboote oft in höherer Anzahl vorkommen. Durch Wind und Wellen gelangen freigesetzte Antifouling-Wirkstoffe in die angrenzenden Wasserkörper von Seen und Flüssen. Besonders in abgeschlossenen Binnengewässern kann dies mangels Wasseraustausch zu hohen Belastungen führen.
Durch das Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Sicherung beziehungsweise Entwicklung eines guten chemischen Zustands der Gewässer zentraler Bestandteil der Wasserschutzpolitik. Daher informiert nun das Niedersächsische Umweltministerium über die Handhabung von Antifouling-Mitteln bei Sportbooten und zeigt gleichzeitig umweltfreundliche Alternativen auf. Auch in Nordrhein-Westfalen möchten umweltbewusste Bootsbesitzer und Bootsbesitzerinnen auf biozidhaltige Antifouling-Systeme verzichten, doch oftmals fehlt es an Informationen und Beratungsangeboten, wie Umweltrisiken gemindert werden können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Die Information des niedersächsischen Umweltministeriums zeigt auf, dass Bootseigentürmer und Bootseigentümerinnen nicht pauschal die stärksten Gifte in höchster Dosierung einsetzten müssen und auch viele biozidfreie Anstriche mittlerweile ebenso effektiv sind wie herkömmliche Produkte. Welche Beratungs- oder Informationsangebote bietet die nordrhein-westfälische Landesregierung Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzern an, um die vermehrte Anwendung von umweltfreundlichen Schiffsanstrichen bei Sportbooten zu unterstützen?
  2. Wie werden die bestehenden Auflagen zur Anwendung von biozidhaltigen Schiffsanstrichen in Nordrhein-Westfalen durch die zuständige Landesbehörde kontrolliert?
  3. Sieht die Landesregierung konkreten Handlungsbedarf, die Anwendungsauflagen für Schiffsanstriche bei Sportbooten zugunsten des Gewässerschutzes zu verändern?
  4. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung bei der Produkt- bzw. Vermarktungsüberwachung von biozidhaltigen Antifoulingsystemen für Sportboote?
  5. Welchen Überarbeitungsbedarf erkennt die Landesregierung bezüglich der Zulassungsverfahren von biozidhaltigen Schiffsanstrichen?