Wie plant die Landesregierung die Wohnverhältnisse von Beschäftigten in der Fleischindustrie zu verbessern und Beschwerden von Betroffenen umfassend nachzugehen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Norwich Rüße
Mehrdad Mostofizadeh

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz beabsichtigt die Bundesregierung eine Regulierung der Arbeitsverhältnisse in Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch sowie eine branchenübergreifende Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Beschäftigten. Die Planung und Kontrolle der Umsetzung der im Gesetz angelegten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen obliegt den Landesbehörden.

Nach dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz ist es seit dem 1. Januar 2021 grundsätzlich verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) einzusetzen. Im Kernbereich dürfen nur eigene Arbeitnehmerinnen und – nehmer beschäftigt werden. Für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern gilt dies seit dem 1. April 2021 (mit Ausnahmen für Fleischverarbeitung / Fleischerhandwerk). Durch das neue Gesetz verändern sich aber nicht nur Bestimmungen für den Arbeitsplatz, sondern auch für die Wohnunterkünfte. Ob sich die Wohnbedingungen tatsächlich verbessert haben, kann nur stichprobenartig kontrolliert werden. Umso wichtiger ist es, dass Personen, die von Mängeln bei der Unterbringung betroffen sind, selbst Beschwerde einlegen können.

Eine Option für Betroffene stellen die neuen Beratungsstellen Arbeit dar. Sie haben die Funktion, Beschwerden von Personen in prekären Arbeitsverhältnissen anzunehmen und ggf. an Zoll bzw. Polizei weiterzugeben. Um die Arbeit der Beratungsstellen möglichst effektiv zu gestalten, ist ein kurzer Meldeweg von Beschwerden einerseits an involvierte Behörden (Arbeitsschutzverwaltung, Ordnungsämter, Polizei), andererseits auch ins zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) unabdingbar.

Darüber hinaus reagierte die Landesregierung mit dem Wohnraumstärkungsgesetz auf Missstände in Sammelunterkünften in der Fleischindustrie. Künftig müssen solche Unterkünfte durch den Arbeitgeber bei der Kommune angemeldet und ein Ansprechpartner benannt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Inwiefern hat das MAGS bereits Kooperationen und Strukturen beim Arbeitsschutz zwischen den Beratungsstellen Arbeit, dem Zoll und der Polizei aufgebaut, insbesondere mit Blick auf Beschwerden zu Mängeln in Wohnunterkünften, die bei den Beratungsstellen Arbeit eingehen?
  2. Inwieweit nehmen die Beratungsstelle Arbeit auch anonyme Beschwerden und Beschwerden in anderen Landessprachen entgegen?
  3. Wie plant die Landesregierung sicherzustellen, dass angemessene Mietpreise für die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wohnräume verlangt werden?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen will die Landesregierung zukünftig prekäre Wohnverhältnisse verhindern und gute qualitative Wohnraumversorgung umsetzen?