Wie plant die Landesregierung das im Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgeschriebene Niveau an Betriebskontrollen in der Fleischindustrie zu erreichen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Norwich Rüße
Mehrdad Mostofizadeh

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die Bestimmungen zu Werkvertrags- und Leiharbeit in der Fleischindustrie. Die Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung des Gesetztes fällt in NRW zum Teil in den Zuständigkeits-bereich des Zolls, zum Teil in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Arbeitsschutz sowie der Bezirksregierungen. Mit Blick auf die Mindestquote von 5 % besichtigter Betriebe pro Bundesland, ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die zuständigen Behörden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rechnen. Ab 2021 hat die Landesregierung bis 2026 Zeit, das geforderte Niveau zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz definiert eine Mindestquote für Betriebskontrollen von 5% ab 2026. Wie ist die Kontrollquote für die Jahre 2019, 2020 und 2021?
  2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Quote von 2021 an auf das geforderte Niveau von 2026 zu erhöhen?
  3. Inwieweit strebt die Landesregierung mittelfristig eine höhere Mindestquote als die vorgesehenen 5% an?
  4. Inwieweit gedenkt die Landesregierung, bei den Kontrollen Schwerpunkte, etwa nach Branchen oder Betriebsgrößen, vorzusehen?
  5. Wie weit ist der Arbeitsschutz in NRW davon entfernt, die von der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) geforderte Quote von einem Arbeitsschutzinspektor pro 10 000 Beschäftigte zu erreichen?