Wie nachhaltig ist die Geschäftspolitik der NRW.Bank?

Kleine Anfrage von Monika Düker und Johannes Remmel

Die Europäische Union hat ihr Klimaziel für das Jahr 2030 im Dezember 2020 deutlich verschärft und will den Ausstoß von Treibhausgasen nunmehr um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 senken. Das EU-Parlament fordert ein Minderungsziel von 60 Prozent. Im Jahr 2050 will die EU die Klimaneutralität erreichen und damit auf den Pfad des Pariser Klimaabkommens von deutlich unter 2 Grad einschwenken. Im Rahmen des Europäischen Green Deals und der erforderlichen Transformation in eine klimaneutrale Zukunft spielt der Finanzsektor eine entscheidende Rolle. Die europäische Politik hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie die Finanzwirtschaft in der Pflicht sieht: Der EU-Rat beziffert allein die Investitionslücke im Energiesektor, die es zu schließen gilt, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, auf 180 Milliarden Euro pro Jahr.

Am 22. Juni 2020 wurde nach langen Konsultationen die Taxonomieverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj?locale=de) Mit der Verordnung wird die weltweit erste „grüne Kennzeichnung“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Finanzprodukte geschaffen und damit ein gemeinsames Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten. Die Taxonomie ermöglicht es der Finanzwirtschaft, Investitionen und Anlagen auf nachhaltige Technologien, Unternehmen und Finanzprodukte auszurichten und Ausfallrisiken besser zu erkennen. Mit der Verordnung werden auch umfassende Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Unternehmensberichterstattung eingeführt.

Die Finanzbranche ist massiv von Risiken durch den Klimawandel betroffen, insbesondere mit einem Portfolio, das durch die Vergabe von Krediten an Unternehmen mit hohen Treibhausgas-Emissionen, wie z.B. Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie, exponiert oder ihre Bilanz mit schwierigen Finanzierungen und Investitionen belastet. Das Risiko einer starken Abwertung von Vermögenswerten in diesen Branchen ist hoch, da viele Faktoren, insbesondere die zunehmende klimabedingte Unsicherheit, dazu beitragen.

Im Mai 2017 hat die damalige rot-grüne Landesregierung Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds des Landes beschlossen, die erstmals Nachhaltigkeitskriterien beinhalten und die zum bundesweiten Vorreiter wurden. Die Richtlinie verbietet den Erwerb von Wertpapieren von Emittenten mit ‚ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken‘ (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16396). Die aktuelle Landesregierung hat diese Richtlinie im Juli 2019 überarbeitet und den Ausschluss dieser Emittenten in der Richtline bestätigt. Die Richtlinie setzt neben Negativkriterien auch auf den Best-In-Class-Ansatz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17902). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Anlagen sowohl

Nachhaltigkeitsaspekten genügen als auch langfristigen wirtschaftlichen Interessen des Landes entsprechen.

Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt mit der Ausgabe von Nachhaltigkeitsanleihen auch für die eigene Refinanzierung bereits eine nachhaltige Strategie. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ebenfalls strenge Negativkriterien für die Auswahl von Unternehmenswerten für ihr Liquiditätsportfolio festgelegt, die z.B. Investitionen in Kohle, Öl und Atomkraft ausschließen.4

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Weise sind Nachhaltigkeitsbewertungen, z.B. Ausschluss- und Positivkriterien, analog zur KfW oder dem Pensionsfonds des Landes NRW, in der Gesamtstrategie 2021 ff. und in der Risikostrategie 2021 ff. der NRW.Bank verankert?
  2. Wie hoch ist der Anteil von festverzinsten Wertpapieren im Liquiditätsportfolio der NRW.Bank mit Geschäftsbezug zu fossilen Energien (Öl, Kohle und Gas) sowie Atomenergie (bitte einzeln aufschlüsseln), die in den vergangenen 5 Jahren gezeichnet wurden?
  3. Ab wann wird die öffentliche-rechtliche NRW.Bank ihre Gesamt- und Risikostrategie ausschließlich auf der Basis von durch die Taxonomieverordnung klassifizierten Anlageprodukten orientieren?
  4. Wie erfüllt die aktuelle Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung der NRW.Bank die europäischen Anforderungen an Transparenz- und Offenlegungspflichten?
  5. In welcher Weise hat der Eigentümer der NRW.Bank vertreten durch die Mitglieder der Landesregierung und Vertreterinnen und Vertretern des Landtags in den Gremien der Bank und gegenüber dem Vorstand die Ausrichtung auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit einer entsprechenden Anpassung der Gesamt- und Risikostrategie der NRW.Bank thematisiert und eingefordert?