Wie ist es um die Alleen in Nordrhein-Westfalen bestellt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Alleen sind nicht nur eine optische Bereicherung für die Landschaft in Nordrhein-Westfalen, sondern sie erfüllen auch wichtige Ökosystemdienstleistungen: Sie spenden Schatten und bieten zahlreichen Vögeln Nist- und Rastplätze an. Darüber hinaus leisten Bäume insbesondere im städtischen Raum in Zeiten des Klimawandels wertvolle Dienste zur Verbesserung des Mikroklimas, indem sie die Luftqualität verbessern und die Umgebungstemperatur absenken. Alleen stehen deshalb unter besonderem gesetzlichen Schutz (§ 41 Landesnaturschutzgesetz i.V.m. § 29 Bundesnaturschutzgesetz). Sie dürfen weder beseitigt noch beschädigt werden. Befreiungen von diesen Verboten sind unter den Voraussetzungen des § 75 Landesnaturschutzgesetz möglich.
Unter anderem infolge von Stürmen, Dürre, Schädlingsbefall, Streusalzeinsatz auf Straßen im Winter und Verletzungen der Bäume durch Schneidwerkzeuge im Rahmen von Grünpflegemaßnahmen kann es zu irreversiblen Schädigungen von Alleebäumen kommen. Auch zugunsten von Straßenbaumaßnahmen müssen bisweilen Alleebäume weichen. Bürgerinnen und Bürger beobachten Alleebaumfällungen häufig mit Sorge und nehmen sie vor allem als schweren optischen Eingriff war. Aber auch das Wissen um die wichtige ökosystemische Funktion der Bäume spielt eine Rolle bei der Wahrnehmung von Alleebaumfällungen. Die Ursache bzw. der konkrete Grund einer Fällung ist für Bürgerinnen und Bürger meist nicht ersichtlich und transparent, was die Akzeptanz solcher Maßnahmen häufig negativ beeinflusst.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie hat sich die Anzahl der Alleebäume in NRW in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Regierungsbezirken und Jahren aufgeschlüsselt auflisten.)
2.           Wie viele Alleebäume wurden in den letzten fünf Jahren neu gepflanzt? (Bitte nach Regierungsbezirken und Jahren aufgeschlüsselt auflisten.)
3.           Wie viele Alleebäume wurden in den letzten fünf Jahren gefällt? (Bitte nach Regierungsbezirken und Jahren aufgeschlüsselt auflisten.)
4.           Aus welchen Gründen wurden Alleebäume in NRW in den letzten fünf Jahren gefällt bzw. beseitigt? (Bitte nach Fällungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen, Stürmen, Dürre, Schädlingsbefall, Streusalzeinsatz, Verletzungen der Bäume durch Schneidwerkzeuge und weiteren Gründen, nach Regierungsbezirken und Jahren aufgeschlüsselt auflisten.)
5.           Ist über einen Antrag auf Befreiung von dem Alleenschutz gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz in einer Kommune positiv beschlossen worden, müssen gemäß § 75 Landesnaturschutzgesetz die Naturschutzbeiräte der unteren Naturschutzbehörden beteiligt werden. Im Konfliktfall entscheiden die Bezirksregierungen über die Befreiung. In wie vielen Fällen haben die Bezirksregierungen in den letzten fünf Jahren in solchen Konfliktfällen eine beantragte Befreiung verweigert? (Bitte nach Bezirksregierungen und Jahren aufgeschlüsselt auflisten.)